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| Fragen an [[KIFfel:Björn]] | | Fragen an [[KIFfel:Björn]] |
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| = Einführung / Hintergründe =
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| == Artikel 52 UrhG ==
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| - Speziell der §52a des UrhG regelt den Bereich für die "Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung"
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| - Bedeutet: Die (geschützten) Werke dürfen öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn dies dem Zwecke [Forschung/Lehre] dient und nicht kommerzieller Art ist (§52a Abs.1) -> BEDINGUNG: "Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden." (§52 a Abs. 4)
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| == VG Wort ==
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| * Diese Verwertungsgesellschaft ist die VG Wort. Diese handelt mit der Kultusministerkonferenz (KMK) Verträge zur Vergütung der entsprechenden Werke aus.
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| * Bisher wurde auf Basis einer Pauschalvergütung, die entsprechenden Vergütungen verrechnet (als Schuldner waren das die jeweiligen Länder)
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| * Auf Grund eines Urteils des Bundesgerichtshofes ist diese Praktik nicht mehr möglich
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| * Zum 1.1.2016 ist eine Übergangsregelung in Kraft getreten, die bis zum 31.12.2016 die Vergütung nach dem alten System ermöglicht
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| == Der neue Rahmenvertrag ==
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| * Die neue Regelung ist in einem Rahmenvertrag geregelt, dem die jeweiligen Hochschulen nun selbst beitreten/zustimmen sollen. Dadurch werden sie zum einen selbst zum Schuldner, als auch werden sie in die Pflicht genommen die Regelungen selbst durchzuführen/zu kontrollieren.
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| * Die Regelungen sehen eine Blattweise Abrechnung vor
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| * Folgen: Urheberrechtlich geschützte Werke (Zeitschriftenartikel, Buchauszüge, auf Webseiten veröffentlichte Texte) dürfen nicht mehr hochgeladen und den Studierenden und anderen Mitarbeiter*innen zugänglich gemacht werden. Es ist weiterhin erlaubt, diese zu verlinken.
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| == Zahlen aus dem Pilotversuch (Uni Osnabrück) [https://repositorium.uni-osnabrueck.de/handle/urn:nbn:de:gbv:700-2015061913251] ==
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| * Kosten: etwa 0,8ct/Seite/Person
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| * Zeit: mindestens 65 Stunden an reinen Meldevorgängen; zusätzliche Recherchen, Rückfragen und Informationen nicht eingerechnet (~25% qualifizierte Stelle dauerhaft) - zusätzlicher Aufwand durch interne Abrechnung (nicht Teil des Pilotprojektes)
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| = Resolution = | | = Resolution = |
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| == Plenumsversion == | | == Alte Version == |
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| === Resolution VG-Wort Ablehnung Rahmenvertrag ===
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| Die {{KIF|44,5}} bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der {{KIF|44,0}} verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]] und fordert die Hochschulen dazu auf, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.
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| Die entsprechende Kritik der Hochschulrektorenkonferenz, der Landesrektorenkonferenzen, der Landesastenkonferenzen und anderer Bundesfachschaftentagungen wird unterstützt.
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| Anm.: Zum letzten Satz werden Referenzen/Links eingefügt.
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| == Aktuelle Version ==
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| === Für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht-Stellungnahme zum Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort === | | === Für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht-Stellungnahme zum Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort === |
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| Die 44.5 KIF begrüßt daher die Nichtunterzeichnung des neuen Rahmenvertrags durch die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen und appelliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun. | | Die 44.5 KIF begrüßt daher die Nichtunterzeichnung des neuen Rahmenvertrags durch die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen und appelliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun. |
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| == Vorschlag für neue Version == | | == Neue Version == |
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| === Für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht-Stellungnahme zum Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort === | | === Für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht-Stellungnahme zum Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort === |
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| Die {{KIF|44,5}} bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der {{KIF|44,0}} verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]]. | | Die {{KIF|44,5}} bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 44,0. KIF verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]]. |
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| Die {{KIF|44,5}} unterstützt eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft, Lehre und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt.
| | Wir unterstützen eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt. |
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| Damit schließt sich die {{KIF|44,5}} der Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach praktikablen rechtlichen Regelungen für digitale Lehrmaterialien an und fordert des weiteren die Hochschulen dazu auf, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. [2]
| | Die KIF schließt sich damit der Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach praktikablen rechtliche Regelungen für digitale Lehrmaterialien an und fordert die Hochschulen dazu auf dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. [2] |
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| Wir appellieren an die VG Wort und die Kultusministerkonferenz, die aktuell geltende Regelung zunächst beizubehalten und sich intensiv mit alternativen Vergütungsregelungen zu beschäftigen.
| | Für die Übergangszeit appellieren wir an die VG Wort und die KMK die Rückkehr zur Pauschalvergütung. |
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| Die {{KIF|44,5}} begrüßt daher den Plan der Landesrektorenkonferenzen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen, den neuen Rahmenvertrag nicht zu unterzeichnen und appelliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun. | | Die KIF begrüßt daher die Nichtunterzeichnung des neuen Rahmenvertrags durch die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen (Hint tb: Das ist teilweise falsch wenn man die Originalquellen liest) und appelliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun. |
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| Damit soll ein Umdenken bei den Verantwortlichen der VG Wort und der Politik erreicht werden, um schnellstmöglich eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. | | Damit soll ein Umdenken bei den Verantwortlichen der VG Wort und der Politik erreicht werden, um schnellstmöglich eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. |
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| = Version der KoMa = | | = Version der KOMA = |
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| Die {{KIF|44,5}} und die 79. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften bekräftigen auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 44,0. KIF verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]] und die Resolution der 78. KoMa zur VG WORT[1]. | | Die 79. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa) bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 78. KoMa verabschiedete Resolution zur VG Wort [1] und der Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz[2]. Die 79. KoMa appeliert daher an alle Hochschulen, dem neuen Rahmenvertrag nicht beizutreten, wie es bereits die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen angekündigt haben[3]. Wir hoffen dadurch eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG zu bewirken, die den Interessen von Wissenschaft und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt. |
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| Wir unterstützen eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt.
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| Die KIF und die KoMa schließen sich damit der Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach praktikablen rechtliche Regelungen für digitale Lehrmaterialien an und fordern die Hochschulen dazu auf dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. [2]
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| Die KIF und die KoMa begrüßen daher die Nichtunterzeichnung des neuen Rahmenvertrags durch die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen[3] und appellieren an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun. | |
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| Damit soll ein Umdenken bei den Verantwortlichen der VG WORT und der Politik erreicht werden, um schnellstmöglich eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
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| [1] https://die-koma.org/archiv/resolutionen/781-heidelberg/#c317 | | [1] https://die-koma.org/archiv/resolutionen/781-heidelberg/#c317 |
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| [2] https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-fordert-praktikable-rechtliche-regelungen-fuer-digitale-lehrmaterialien-4034/ | | [2] https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-fordert-praktikable-rechtliche-regelungen-fuer-digitale-lehrmaterialien-4034/ |
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| [3] http://www.deutschlandfunk.de/aerger-an-universitaeten-schluss-mit-digitalen.680.de.html?dram:article_id=369771 | | [3] https://netzpolitik.org/2016/unirahmenvertrag-studierende-protestieren-und-unis-verweigern-unterzeichnung/ |
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