Bearbeiten von „KIF445:Resolutionen/Deutschlandstipendium“
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== Resolution == | == Resolution == | ||
Die {{KIF|44,5}} | Die {{KIF|44,5}} fordert, dass die Vergabeprozesse von leistungsbezogenen Stipendien wie z.B. dem Deutschlandstipendium transparent und jeweils bundesweit vergleichbar sein sollen. | ||
Eine erstrebenswerte Vorgehensweise zur Auswahl von zu fördernden Studierenden zeichnet sich durch die folgenden Punkte aus: | |||
* | * Es gibt eine feste Liste weicher Vergabekriterien<ref>Beispiele für weiche Vergabekriterien sind soziales Engagement, familiäre Situation oder auch Geschlecht.</ref>. Diese hat eine definierte Gewichtung. | ||
* Diese Kriterienliste und die Gewichtung ist öffentlich einsehbar. | |||
* Es wird offengelegt, wie viele Stipendien voraussichtlich vergeben werden können.<ref>Hierzu kann beispielsweise die Anzahl im letzten Zeitraum vergebener Stipendien veröffentlicht werden.</ref> | * Es wird offengelegt, wie viele Stipendien voraussichtlich vergeben werden können.<ref>Hierzu kann beispielsweise die Anzahl im letzten Zeitraum vergebener Stipendien veröffentlicht werden.</ref> | ||
* Der generelle Ablauf des Entscheidungsprozesses und der beteiligten Gremien ist transparent. | * Der generelle Ablauf des Entscheidungsprozesses und der beteiligten Gremien ist transparent. | ||
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* Alle Studienanfänger*innen müssen im Hinblick auf die Bewerbungszeiträume die gleiche Chance haben wie eingeschriebene Studierende. | * Alle Studienanfänger*innen müssen im Hinblick auf die Bewerbungszeiträume die gleiche Chance haben wie eingeschriebene Studierende. | ||
* Die Entscheidung der Kommission soll Bewerber*innen zeitnah, vor Beginn des Förderungszeitraumes, mitgeteilt werden. | * Die Entscheidung der Kommission soll Bewerber*innen zeitnah, vor Beginn des Förderungszeitraumes, mitgeteilt werden. | ||
* Ein | * Ein Stipendium mit einer Förderungsdauer von mehr als einem Semester soll auch für nur ein Semester vergeben werden können, sodass Studierende mit zur Vergabeperiode versetztem Regelstudienverlauf nicht ausgeschlossen werden.<ref>Studierende mit einer Regelstudiendauer von 7 Semestern können beispielsweise bei einer Vergabeperiode von einem Jahr nicht für ihr letztes Semester gefördert werden, weil dann ein Semester der Förderung außerhalb der Regelstudienzeit läge. Ähnliches gilt für Studierende mit einer Regelstudiendauer von 6 Semestern, falls sie im Sommersemester mit ihrem Studium beginnen, die Stipendien aber im Wintersemester vergeben werden.</ref> | ||
* Ablehnungen müssen eine Begründung enthalten | |||
== Referenzen == | |||
== Referenzen == | |||
<references /> | <references /> | ||