Bearbeiten von „KIF445:Resolutionen/Deutschlandstipendium

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* Im Bewerbungsprozess soll klar gekennzeichnet sein, welche Unterlagen hilfreich sind oder sein können, und welche Dokumente besser weggelassen werden.
* Im Bewerbungsprozess soll klar gekennzeichnet sein, welche Unterlagen hilfreich sind oder sein können, und welche Dokumente besser weggelassen werden.
* Die Bewerbungsdokumente werden der Auswahlkommission digital vorgelegt.
* Die Bewerbungsdokumente werden der Auswahlkommission digital vorgelegt.
* Alle Studienanfänger*innen müssen im Hinblick auf die Bewerbungszeiträume die gleiche Chance haben wie eingeschriebene Studierende.
* Alle Studienanfänger*innen sollen im Hinblick auf die Bewerbungszeiträume die gleiche Chance haben wie eingeschriebene Studierende.
* Die Entscheidung der Kommission soll Bewerber*innen zeitnah, vor Beginn des Förderungszeitraumes, mitgeteilt werden.
* Die Entscheidung der Kommission soll Bewerber*innen zeitnah, vor Beginn des Förderungszeitraumes, mitgeteilt werden.
* Ein Deutschlandstipendium soll auch für nur ein Semester vergeben werden können, sodass Studierende mit zur Vergabeperiode versetztem Regelstudienverlauf nicht ausgeschlossen werden.<ref>Studierende mit einer Regelstudiendauer von 7 Semestern können beispielsweise bei einer Vergabeperiode von einem Jahr nicht für ihr letztes Semester gefördert werden, weil dann ein Semester der Förderung außerhalb der Regelstudienzeit läge. Ähnliches gilt für Studierende mit einer Regelstudiendauer von 6 Semestern, falls sie im Sommersemester mit ihrem Studium beginnen, die Deutschlandstipendien aber im Wintersemester vergeben werden.</ref>
* Ein Deutschlandstipendium soll auch für nur ein Semester vergeben werden können, sodass Studierende mit zur Vergabeperiode versetztem Regelstudienverlauf nicht ausgeschlossen werden.<ref>Studierende mit einer Regelstudiendauer von 7 Semestern können beispielsweise bei einer Vergabeperiode von einem Jahr nicht für ihr letztes Semester gefördert werden, weil dann ein Semester der Förderung außerhalb der Regelstudienzeit läge. Ähnliches gilt für Studierende mit einer Regelstudiendauer von 6 Semestern, falls sie im Sommersemester mit ihrem Studium beginnen, die Deutschlandstipendien aber im Wintersemester vergeben werden.</ref>
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