Bearbeiten von „KIF445:Resolutionen/Deutschlandstipendium

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== Resolution ==
Das Plenum der 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften möge beschließen:


Die {{KIF|44,5}} hat eine differenzierte Meinung zu Stipendien. Sie spricht sich weder explizit gegen, noch für das Konzept des Deutschlandstipendiums aus. Unter der Prämisse, dass das Deutschlandstipendium weiter existiert, fordert sie jedoch von den Hochschulen, dass der Vergabeprozess des Deutschlandstipendiums transparent und bundesweit vergleichbar sein soll.
=== Entwurf der Resolution ===


Wir halten folgende Punkte bei der Auswahl von zu fördernden Studierenden für wichtig.
Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften spricht sich dafür aus, dass die Vergabekriterien des Deutschlandstipendiums transparent und bundesweit vergleichbar sein sollen.


* Alle von der Kommission verwendeten Auswahlkriterien werden in einer gewichteten Liste definiert, welche öffentlich einsehbar ist.
Eine erstrebenswerte Vorgehensweise zur Auswahl von zu fördernden Studierenden zeichnet sich durch die folgenden Punkte aus:
* Es wird offengelegt, wie viele Stipendien voraussichtlich vergeben werden können.<ref>Hierzu kann beispielsweise die Anzahl im letzten Zeitraum vergebener Stipendien veröffentlicht werden.</ref>
 
* Es gibt eine feste Liste weicher Vergabekriterien¹. Diese hat eine definierte Gewichtung.
* Diese Kriterienliste und idealerweise sogar die Gewichtung ist für Bewerber*innen einsehbar.
* Es wird offengelegt, wie viele Stipendien voraussichtlich vergeben werden können.²
* Der generelle Ablauf des Entscheidungsprozesses und der beteiligten Gremien ist transparent.
* Der generelle Ablauf des Entscheidungsprozesses und der beteiligten Gremien ist transparent.
* Die strukturelle Zusammensetzung des oder der Vergabegremien ist öffentlich einsehbar.
* Die strukturelle Zusammensetzung des oder der Vergabegremien ist öffentlich einsehbar.
* Alle Kommissionsmitglieder können die Bewerbungsunterlagen vor der Entscheidung einsehen.
* Alle Kommissionsmitglieder können die Bewerbungsunterlagen vor der Entscheidung mit ausreichendem Vorlauf einsehen.
* Ein Verteilungsschlüssel der zu vergebenden Stipendien darf nicht dafür sorgen, dass bestimmte Studierende aufgrund ihres Studiengangs (o.Ä.) generell keine Chance auf eine Zusage haben.<ref>Werden beispielsweise 10 Stipendien an Informatikstudierende vergeben, und diese sollen über einen Verteilungsschlüssel auf mehrere spezialisierte Studiengänge aufgeteilt werden, wobei ein Studiengang im Vergleich sehr wenig Studierende hat, so sollen Studierende dieses Studiengangs trotzdem zumindest prinzipiell die Möglichkeit auf eine Förderung erhalten. Dazu könnten zum Beispiel mehrere kleine Studiengänge in einem gemeinsamen Vergabetopf zusammengefasst werden.</ref>
* Ein Verteilungsschlüssel der zu vergebenden Stipendien darf nicht dafür sorgen, dass bestimmte Studierende aufgrund ihres Studiengangs (o.Ä.) generell keine Chance auf eine Zusage haben.³
* Benötigte Unterlagen sollen von Bewerber*innen idealerweise erst angefordert werden, wenn klar ist, dass sie nicht aufgrund harter Kriterien wie ihrem Notendurchschnitt ohnehin keine Aussicht auf Erfolg haben.
* Benötigte Unterlagen sollen von Bewerber*innen idealerweise erst angefordert werden, wenn klar ist, dass sie nicht aufgrund harter Kriterien wie ihrem Notendurchschnitt ohnehin keine Aussicht auf Erfolg haben.
* Im Bewerbungsprozess soll klar gekennzeichnet sein, welche Unterlagen hilfreich sind oder sein können, und welche Dokumente besser weggelassen werden.
* Im Bewerbungsprozess soll klar gekennzeichnet sein, welche Unterlagen hilfreich sind oder sein können, und welche Dokumente besser weggelassen werden.
* Die Bewerbungsdokumente werden der Auswahlkommission digital vorgelegt.
* Die Bewerbungsdokumente werden digital eingereicht.
* Alle Studienanfänger*innen müssen im Hinblick auf die Bewerbungszeiträume die gleiche Chance haben wie eingeschriebene Studierende.
* Jede*r Studienanfänger*in soll im Hinblick auf die Bewerbungszeiträume die gleiche Chance haben wie eingeschriebene Studierende.
* Die Entscheidung der Kommission soll Bewerber*innen zeitnah, vor Beginn des Förderungszeitraumes, mitgeteilt werden.
* Die Entscheidung der Kommission soll Bewerber*innen zeitnah, insbesondere möglichst vor Beginn des Förderungszeitraumes, mitgeteilt werden.
* Ein Deutschlandstipendium soll auch für nur ein Semester vergeben werden können, sodass Studierende mit zur Vergabeperiode versetztem Regelstudienverlauf nicht ausgeschlossen werden.<ref>Studierende mit einer Regelstudiendauer von 7 Semestern können beispielsweise bei einer Vergabeperiode von einem Jahr nicht für ihr letztes Semester gefördert werden, weil dann ein Semester der Förderung außerhalb der Regelstudienzeit läge. Ähnliches gilt für Studierende mit einer Regelstudiendauer von 6 Semestern, falls sie im Sommersemester mit ihrem Studium beginnen, die Deutschlandstipendien aber im Wintersemester vergeben werden.</ref>
* Ein Deutschlandstipendium soll auch für nur ein Semester vergeben werden können, sodass Studierende mit zur Vergabeperiode versetztem Regelstudienverlauf nicht ausgeschlossen werden.
 
Durch die Forderung der genannten Kriterien für den Auswahlprozess spricht sich die 44,5. Konferenz der Informatikfachschaften explizit weder für, noch gegen, das Konzept des Deutschlandstipendiums an sich aus.
 
 
¹: Beispiele für weiche Vergabekriterien sind soziales Engagement, familiäre Situation oder auch Geschlecht.
 
²: Hierzu kann beispielsweise die Anzahl im letzten Zeitraum vergebener Stipendien veröffentlicht werden.


³: Werden beispielsweise 10 Stipendien an Informatikstudierende vergeben, und diese sollen über einen Verteilungsschlüssel auf mehrere spezialisierte Studiengänge aufgeteilt werden, wobei ein Studiengang im Vergleich sehr wenig Studierende hat, so sollen Studierende dieses Studiengangs trotzdem zumindest prinzipiell die Möglichkeit auf ein Deutschlandstipendium erhalten. Dazu könnten zum Beispiel mehrere kleine Studiengänge in einem gemeinsamen Vergabetopf zusammengefasst werden.


== Referenzen ==
⁴: Studierende mit einer Regelstudiendauer von 7 Semestern können beispielsweise bei einer Vergabeperiode von einem Jahr nicht für ihr letztes Semester gefördert werden, weil dann ein Semester der Förderung außerhalb der Regelstudienzeit läge. Ähnliches gilt für Studierende mit einer Regelstudiendauer von 6 Semestern, falls sie im Sommersemester mit ihrem Studium beginnen, die Deutschlandstipendien aber im Wintersemester vergeben werden.
<references />


== Literatur ==
=== Literatur ===


* Verordnung zum DLS http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stipgdv/gesamt.pdf
* Verordnung zum DLS http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stipgdv/gesamt.pdf
* StipG http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stipg/gesamt.pdf
* StipG http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stipg/gesamt.pdf
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