Bearbeiten von „KIF445:Resolutionen/Bildungsgebuehren in BaWue“
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Die geplante Gebührenerhebung begründet die Landesregierung mit notwendigen Sparzwängen - dabei werden diese erst durch die Haushaltsplanung geschaffen und sind keinesfalls alternativlos. | Die geplante Gebührenerhebung begründet die Landesregierung mit notwendigen Sparzwängen - dabei werden diese erst durch die Haushaltsplanung geschaffen und sind keinesfalls alternativlos. | ||
Alternative 1: Abschaffung der VG-Wort | |||
Alternative 2: Drittmittel-Pauschale erhöhen. | |||