KIF445:Resolutionen/Abmeldefristen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Diskussion über Idealabmeldezeitraum ==
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Ansprechpartner*innen für diese Reso sind [[KIFfel:Johannes]] und [[KIFfel:Spilot]]


*Wenn keine Höchstanzahl von Versuchen vorhanden ist, ist es eigentlich egal, wann man sich abmeldet.
= Resolutionsvorschlag =
*Idee: man wird implizit abgemeldet, sobald man nicht zur Prüfung erscheint.
 
**Es sollte keine Rolle spielen, ob man sich selber abmelden muss, oder implizit abgemeldet wird, die Student*innen müssen nicht bestraft werden für Unzuverlässigkeit, da die Uni die Student*innen nicht erziehen soll.
Die {{KIF|44,5}} fordert, dass das Nicht-Erscheinen zu einer schriftlichen Prüfung einer fristgemäßen Abmeldung gleichzusetzen ist.
*Argument: eigentlich sind die 7 Tage (siehe auch KIF-Reso von der 42,0) ok, man muss ohnehin vorher anfangen zu lernen. Ist aber eigentlich auch keine Gegenargument gegen eine Verkürzung der Frist
 
**"Nörgeln auf hohem Niveau"
RAK: Möglichkeit Alternative: Die {{KIF|44,5}} fordert, dass das Nicht-Erscheinen zu einer schriftlichen Prüfung einer fristgemäßen Abmeldung gleichzusetzen ist oder das Erscheinen zu einer schriftlichen Prüfung der endgültigen Anmeldung gleichzusetzen.
**Abmeldung bis zum Prüfungsbeginn: eher dagegen, damit der Prof etwas Planungssicherheit hat
 
**Wer zu unzuverlässig ist, sich früh abzumelden, hat es nicht besser verdient
RAK + Syntaxkorrektur: Möglichkeit Alternative: Die {{KIF|44,5}} fordert, dass entweder das Nicht-Erscheinen zu einer schriftlichen Prüfung einer fristgemäßen Abmeldung gleichzusetzen ist, oder das Erscheinen zu einer schriftlichen Prüfung der entgültigen Anmeldung gleichzusetzen ist.
*Magdeburg hat sich für eine Woche vorher entschieden, da es besser war als die frühere Situation, und es als realistischer durch die Verwaltung zu bringen schien
 
= Weiterer Kompromissvorschlag =
 
Die 44,5. Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung von allen schriftlichen Prüfungen bis zu einem Kalender-/Werktag vor Prüfungsbeginn möglich sein soll.
 
= Begründung =
 
*Es sollte keine Rolle spielen, ob man sich selber abmelden muss, oder implizit abgemeldet wird, die Student*innen müssen nicht bestraft werden für Unzuverlässigkeit, da die Uni die Student*innen nicht erziehen soll.
*Am KIT kann man sich für jede Klausur vor Ort ohne Angabe von Gründen abmelden
*Am KIT kann man sich für jede Klausur vor Ort ohne Angabe von Gründen abmelden
**Prinzipiell gute Erfahrung
**Prinzipiell gute Erfahrung
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**Raumplanung ist dadurch auch noch möglich
**Raumplanung ist dadurch auch noch möglich
*Teilweise sind Prüfungen direkt nach der Vorlesungszeit. Wenn keine Zeit zum Lernen dazwischen ist, ist es schwierig einzuschätzen, ob man in der Lage ist die Klausuren zu schreiben.
*Teilweise sind Prüfungen direkt nach der Vorlesungszeit. Wenn keine Zeit zum Lernen dazwischen ist, ist es schwierig einzuschätzen, ob man in der Lage ist die Klausuren zu schreiben.
*Argument: gar keine Abmeldefrist bedeutet, dass man weniger Planungssicherheit zum Drucken der Klausuren hat. Vielleicht 1,5 Tage vorher machen?
*Einziges Argument für lange Abmeldefrist war bisher [im AK], dass Menschen bestraft werden, wenn sie sich nicht organisieren können. Damit wird aber den Studierenden unnötig die Situation erschwert.
**Überzählige Klausuren kann man Student*innen zum Lernen zur Verfügung stellen.
*Einziges Argument für lange Abmeldefrist war bisher, dass Menschen bestraft werden, wenn sie sich nicht organisieren können. Damit wird aber den Studierenden unnötig die Situation erschwert.
*Unterscheidung: schriftliche Prüfungen gegen mündliche Prüfungen? Bei mündlichen Prüfungen entsteht aufgrund der Einzeltermine bei kurzfristiger Abmeldung eine blöde Situation für Prüfer und andere Prüflinge. Bei riesigen schriftlichen Klausuren kommt es nicht auf eine*n mehr oder weniger an
*Jeder lernt anders, und beginnt daher auch früher oder später mit lernen daher kann nicht jeder eine Woche vor der Klausur einschätzen, ob man die Prüfung schreiben möchte.
*Jeder lernt anders, und beginnt daher auch früher oder später mit lernen daher kann nicht jeder eine Woche vor der Klausur einschätzen, ob man die Prüfung schreiben möchte.
*Die Situation für den Prof ist (gerade bei den mündlichen Prüfungen) eigentlich gleich. Er hat unnötig Zeit investiert, die Prüflinge kommen nicht und sie kassieren entweder einen Fehlversuch oder halt nicht.
*Eine erleichterte Raumplanung ist kein Argument. An fast allen Unis wird die Raumplanung Monate vorher durchgeführt. Aber: wenn die Hörsäle ohnehin so früh geplant werden, kann man auch bei Abmeldung eine Woche vorher nichts mehr mit den Räumen ändern.
**Gegenargument: Die Prüflinge werden eher zur Klausur kommen, wenn sie ansonsten einen Fehlversuch kassieren.
*In Paderborn gibt es genug Studierende, um alle Hörsäle komplett zu belegen. Die Raumplanung wird Monate vorher durchgeführt. Aber: wenn die Hörsäle ohnehin so früh geplant werden, kann man auch bei Abmeldung eine Woche vorher nichts mehr mit den Räumen ändern.
*Gegenargument "niemand bleibt aus banalen Gründen fern": es gibt durchaus diese Leute, die doch feiern gehen oder verschlafen.
*Gegenargument "niemand bleibt aus banalen Gründen fern": es gibt durchaus diese Leute, die doch feiern gehen oder verschlafen.
*Abmeldezeitraum ist erhöhte Belastung für Prüflinge mit Prüfungsangst
*Abmeldezeitraum ist erhöhte Belastung für Prüflinge mit Prüfungsangst
*Gesetzliche Probleme für Reso: Nachteilsausgleich muss in Prüfungsordnung festgeschrieben sein. Härtefälle sind nur zulässig, wenn sie in der PO erwähnt sind.
*Konkreter Wunsch: 3 Tage vorher Abmeldung möglich. 0 Tage wird als problematisch gesehen
*Eventuell keine allgemeine Resolution fordern
== Argumente gegen Null-Tage-Abmeldung ==
*Klausurendruck
**beim Beispiel KIT sieht man, dass es eigentlich trotzdem gut funktioniert
**Man könnte auch bis zum Tag vorher Abmeldung erlauben, dann können die Klausuren aktuell gedruckt werden
*Raum organisieren
**aber bei monatelange Raumplanung kann da ohnehin nichts gedreht werden
**keine Verallgemeinerung: es gibt auch Unis, bei denen die Prüfungen alle in einer Woche geschrieben werden, dort kann man schon noch was drehen
*Die Verwaltung kann nicht anhand von Erwartungswerten rechnen, sondern muss rechtlich immer vom Worst-Case ausgehen
*Bei extrem unproblematischer Abmeldung verstärkt man u.U. das Phänomen, dass sich Studis grundsätzlich erstmal anmelden und dann später entscheiden
**Könnte zur Verstärkung von Langzeitstudent*innen führen
== Agrument für Null-Tage-Abmeldung ==
*Streitfall Attest-Einreichung würde sofort hinfällig werden, wenn man implizit abgemeldet würde
*Streitfall Attest-Einreichung würde sofort hinfällig werden, wenn man implizit abgemeldet würde
*weniger Verwaltung-Overhead
*weniger Verwaltungs-Overhead
*Raumplanung passiert ohnehin anhand der Anmeldungen, nicht der Abmeldungen
*Raumplanung passiert ohnehin anhand der Anmeldungen, nicht der Abmeldungen
*Das verschwendete Papier durch Ausdrucke hätte man ohnehin, da Studierende ansonsten vielleicht kommen und die Klausuren durchstreichen würden
*Gegenargument: wenn Nichterscheinen keine Konsequenzen hat, könnte Erstis beigebracht werden sie sollten sich für alle Prüfungen pauschal anmelden, wodurch tatsächlich die Planung kaputt gehen könnte
 
 
== Konzept: Abmeldung bis 1 Werktag vor der Prüfung ==
 
*vermutlich Konsens-fähig
*Vermeidung einer Grundsatzdiskussion, die wir vermutlich gegen die Verwaltung verlieren würden
 


= Mögliche Adressat*innen =
* Hochschulrektorenkonferenz
* Fakultätentag


== Reso-Entwurf für 1 Werktag ==
= Referenz =
<code></code> <code>Die 44,5. Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung von allen schriftlichen Prüfungen bis zu einem Werktag vor Prüfungsbeginn möglich sein soll.</code>


M&#246;gliche Adressaten:
Resolution von der KIF 42,0 https://kif.fsinf.de/wiki/KIF420:Resolutionen/Pr%C3%BCfungsabmeldung
*Hochschulrektorenkonferenz
*Fakult&#228;tentag
 
Referenz: Resolution von der KIF 42,0 https://kif.fsinf.de/wiki/KIF420:Resolutionen/Pr%C3%BCfungsabmeldung


&quot;Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung von allen Pr&#252;fungen, zumindest jedoch vom jeweils ersten Pr&#252;fungsversuch, ohne Angabe von Gr&#252;nden m&#246;glich ist. Die Abmeldefrist darf fr&#252;hestens eine Woche vor Pr&#252;fungstermin enden.&quot;
&quot;Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung von allen Pr&#252;fungen, zumindest jedoch vom jeweils ersten Pr&#252;fungsversuch, ohne Angabe von Gr&#252;nden m&#246;glich ist. Die Abmeldefrist darf fr&#252;hestens eine Woche vor Pr&#252;fungstermin enden.&quot;
Alterativvorschlag, der vielleicht nicht durchs Plenum kommt
<code>Die 44,5. Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass das Nicht-Erscheinen zu einer schriftlichen Prüfung einer fristgemäßen Abmeldung gleichzusetzen ist.</code>

Aktuelle Version vom 6. November 2016, 02:20 Uhr

Ansprechpartner*innen für diese Reso sind KIFfel:Johannes und KIFfel:Spilot

Resolutionsvorschlag[Bearbeiten]

Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, dass das Nicht-Erscheinen zu einer schriftlichen Prüfung einer fristgemäßen Abmeldung gleichzusetzen ist.

RAK: Möglichkeit Alternative: Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, dass das Nicht-Erscheinen zu einer schriftlichen Prüfung einer fristgemäßen Abmeldung gleichzusetzen ist oder das Erscheinen zu einer schriftlichen Prüfung der endgültigen Anmeldung gleichzusetzen.

RAK + Syntaxkorrektur: Möglichkeit Alternative: Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, dass entweder das Nicht-Erscheinen zu einer schriftlichen Prüfung einer fristgemäßen Abmeldung gleichzusetzen ist, oder das Erscheinen zu einer schriftlichen Prüfung der entgültigen Anmeldung gleichzusetzen ist.

Weiterer Kompromissvorschlag[Bearbeiten]

Die 44,5. Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung von allen schriftlichen Prüfungen bis zu einem Kalender-/Werktag vor Prüfungsbeginn möglich sein soll.

Begründung[Bearbeiten]

  • Es sollte keine Rolle spielen, ob man sich selber abmelden muss, oder implizit abgemeldet wird, die Student*innen müssen nicht bestraft werden für Unzuverlässigkeit, da die Uni die Student*innen nicht erziehen soll.
  • Am KIT kann man sich für jede Klausur vor Ort ohne Angabe von Gründen abmelden
    • Prinzipiell gute Erfahrung
    • ca. 10-20% melden sich spontan ab, Zahl bleibt über alle Prüfungen relativ konstant
    • Raumplanung ist dadurch auch noch möglich
  • Teilweise sind Prüfungen direkt nach der Vorlesungszeit. Wenn keine Zeit zum Lernen dazwischen ist, ist es schwierig einzuschätzen, ob man in der Lage ist die Klausuren zu schreiben.
  • Einziges Argument für lange Abmeldefrist war bisher [im AK], dass Menschen bestraft werden, wenn sie sich nicht organisieren können. Damit wird aber den Studierenden unnötig die Situation erschwert.
  • Jeder lernt anders, und beginnt daher auch früher oder später mit lernen daher kann nicht jeder eine Woche vor der Klausur einschätzen, ob man die Prüfung schreiben möchte.
  • Eine erleichterte Raumplanung ist kein Argument. An fast allen Unis wird die Raumplanung Monate vorher durchgeführt. Aber: wenn die Hörsäle ohnehin so früh geplant werden, kann man auch bei Abmeldung eine Woche vorher nichts mehr mit den Räumen ändern.
  • Gegenargument "niemand bleibt aus banalen Gründen fern": es gibt durchaus diese Leute, die doch feiern gehen oder verschlafen.
  • Abmeldezeitraum ist erhöhte Belastung für Prüflinge mit Prüfungsangst
  • Streitfall Attest-Einreichung würde sofort hinfällig werden, wenn man implizit abgemeldet würde
  • weniger Verwaltungs-Overhead
  • Raumplanung passiert ohnehin anhand der Anmeldungen, nicht der Abmeldungen
  • Gegenargument: wenn Nichterscheinen keine Konsequenzen hat, könnte Erstis beigebracht werden sie sollten sich für alle Prüfungen pauschal anmelden, wodurch tatsächlich die Planung kaputt gehen könnte

Mögliche Adressat*innen[Bearbeiten]

  • Hochschulrektorenkonferenz
  • Fakultätentag

Referenz[Bearbeiten]

Resolution von der KIF 42,0 https://kif.fsinf.de/wiki/KIF420:Resolutionen/Pr%C3%BCfungsabmeldung

"Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung von allen Prüfungen, zumindest jedoch vom jeweils ersten Prüfungsversuch, ohne Angabe von Gründen möglich ist. Die Abmeldefrist darf frühestens eine Woche vor Prüfungstermin enden."