KIF445:Prüfungsregularien, Abmeldefristen, keine Beschränkung der Fehlversuche?

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AK-Leiter: johnny (TU Darmstadt)
Protokoll: Fabian

Anwesende: 12 Kiffel (2x Darmstadt, 1x Lübeck, 1x Kiel, 1x Bremen, 1x Bonn, 1x Magdeburg, 3x Paderborn, 1x Graz, 1x Braunschweig)

Situation an den Unis[Bearbeiten]

Darmsatdt[Bearbeiten]

  • Anmeldung in bestimmten Zeitraum, lange vor der Prüfung, abmeldung ohne Grund bis 7 Tage vorher

Lübeck[Bearbeiten]

  • Anmeldung beginnt ca 4 Wochen vor Klausuren, bis ca 1-2 Wochen vor Klausuren in dieser Zeit sind An- und Abmeldungen möglich, danach nur noch mit Attest
  • Alle Prüfungen sind in einer Woche
  • Es gibt keine Zulassungsvorasussetzungen

Kiel[Bearbeiten]

  • Feste Prüfungszeiträume
  • Ca. einen Monat vorher Prüfungsanmeldezeitraum
  • Abmeldung von Klausuren bis 8 Tage vor Klausur
  • 2 "Joker"-Versuche: Möglichkeit eines 4. Versuchs

Bremen[Bearbeiten]

  • Ein Monat Block, bis ca. einen Monat vor Ende des Semesters, An- und Abmeldung ist ohne Grund nur in diesem Zeitraum möglich.
  • Da die Prüfungen ohne festen Prüfungszeitraum liegen, kann es durchaus passieren, dass man sich zwei Monate vor der Prüfung nicht mehr abmelden kann

Bonn[Bearbeiten]

  • Prüfungen gibt es in zwei Slots, sodass man bei Nicht-Bestehen der ersten Klasuur ca. 2-3 Wochen später die Klausur erneut in der Nachklausur schreiben kann
  • Anmeldezeiten daher schon recht früh, ca. im Dezember, die Klausuren werden dann ca. Februar und Ende März geschrieben
  • Jederzeit Abmeldung möglich bis zu 1 Woche vor der ersten Klausur, ohne Klausurzulassung mehr oder weniger automatische Abmeldung

Magdeburg[Bearbeiten]

  • Anmeldung bis 14 Tage vor Klausur
  • Abmeldung bis 1 Woche vor Klausur
  • 2 Prüfungszeiträume aber die meisten Klausuren werden normalerweise nur in einem Zeitraum angeboten.
  • Möglichkeit von einer angefangenen Wahlpflichtveranstaltung einmalig zurückzutreten

Paderborn[Bearbeiten]

  • 2 Prüfungsphasen
  • Anmeldezeitraum 1 Monat zum Beginn des Semesters
  • Abmeldung bis 1 Woche vorher

Graz[Bearbeiten]

  • An- und Abmeldung bis 3 Tage vor Prüfung
  • Anmeldung noch bis direkt vor Klausur per Mail möglich.
  • Abmeldung bei Prüfungsunfähigkeit auch ohne Attest.

Braunschweig[Bearbeiten]

  • Abmeldung bei mündl. Prüfungen 7 Tage vorher
  • Bei schriftl. bis 12Uhr des vorherigen Tages
    • Anstrebung von Uni das auf bis zu 2 Tage vorher zu ändern.


Umstellungen von Regelungen[Bearbeiten]

  • vor ca. 1.5 Jahren konnte man sich in Kiel nur während des Anmeldezeitraumes anmelden, das wurde dann auf bis 7 Tage vor der Prüfung geändert
  • In Paderborn kann man für manche Prüfungen (z.B. Mathe) mehr Prüfungsversuche ablegen, z.B. 5 statt 3. Die durchschnittliche Studiendauer im Bachelor beträgt dort 11 Semester.
  • In Bonn muss die Zulassungsvoraussetzung nun nicht mehr erneut erbracht werden, um die Prüfung nochmal abzulegen
  • In Magdeburg gibt es sowohl Prüfungen, bei denen Zulassungsvoraussetzungen erhalten bleiben, als auch solche bei denen sie verfallen und alles neu erbracht werden muss.
  • In Graz wurde die Abmeldung bis 72 Stunden vor ca. 2 Jahren eingeführt. Letztes Semester wurde eingeführt, dass bei Nichtbestehen einer Teilprüfung die Möglichkeit eingeräumt werden muss, die Prüfung erneut abzulegen. DIe durchschnittliche Studiendauer im Bachelor beträgt dort knapp 10 Semester, wobei dabei bereits Master-Leistungen vorgezogen werden. Subjektiv hat die Änderung der Abmelderegularien keine große Auswirkung auf die Studiendauer ausgewirkt.


Umgehung der Begrenzung von Höchstanzahl von Prüfungsversuchen[Bearbeiten]

  • In Paderborn gibt es Bestrebungen, dass man nicht mehr als drei Versuche erhalten kann, indem man den Studiengang wechselt und dann wieder zurückwechselt. Wird auch oft zur Verbesserung der Note genutzt.
  • In Kiel meldet man sich für Module an, wenn Module in mehreren Studiengängen vorhanden sind, übernimmt man die Fehlversuche. In einigen Studiengängen existieren gleiche Module, mit z.B. anderer CP Zahl, diese kann man sich aber beim Studiengangwechsel anrechnen lassen.
  • In Magdeburg ist eine Herübernahme nur Uni-intern möglich, um Interne nicht zu benachteiligen wird das daher nicht verhindert.
  • In Graz sind Fehlversuche an die Prüfung, nicht an den Studiengang gebunden.
  • In Lübeck sind Versuche an die Prüfungsordnung gebunden, durch Wechsel ist ein Reset der Versuche möglich.
  • In Bremen hat man eine gewisse Zeit ab dem ersten Antritt der Prüfung, innerhalb derer man sie bestehen muss. Versuche sind nur durch die Anzahl in dieser Zeit angebotener Klausuren begrenzt.
  • In Bonn kann man Module für den Master vorziehen, kann sich dann beim Wechsel aber aussuchen welche Module angerechnet werden.


Diskussion über Idealabmeldezeitraum[Bearbeiten]

  • Wenn keine Höchstanzahl von Versuchen vorhanden ist, ist es eigentlich egal, wann man sich abmeldet.
  • Idee: man wird implizit abgemeldet, sobald man nicht zur Prüfung erscheint.
    • Es sollte keine Rolle spielen, ob man sich selber abmelden muss, oder implizit abgemeldet wird, die Student*innen müssen nicht bestraft werden für Unzuverlässigkeit, da die Uni die Student*innen nicht erziehen soll.
  • Argument: eigentlich sind die 7 Tage (siehe auch KIF-Reso von der 42,0) ok, man muss ohnehin vorher anfangen zu lernen. Ist aber eigentlich auch keine Gegenargument gegen eine Verkürzung der Frist
    • "Nörgeln auf hohem Niveau"
    • Abmeldung bis zum Prüfungsbeginn: eher dagegen, damit der Prof etwas Planungssicherheit hat
    • Wer zu unzuverlässig ist, sich früh abzumelden, hat es nicht besser verdient
  • Magdeburg hat sich für eine Woche vorher entschieden, da es besser war als die frühere Situation, und es als realistischer durch die Verwaltung zu bringen schien
  • Am KIT kann man sich für jede Klausur vor Ort ohne Angabe von Gründen abmelden
    • Prinzipiell gute Erfahrung
    • ca. 10-20% melden sich spontan ab, Zahl bleibt über alle Prüfungen relativ konstant
    • Raumplanung ist dadurch auch noch möglich
  • Teilweise sind Prüfungen direkt nach der Vorlesungszeit. Wenn keine Zeit zum Lernen dazwischen ist, ist es schwierig einzuschätzen, ob man in der Lage ist die Klausuren zu schreiben.
  • Argument: gar keine Abmeldefrist bedeutet, dass man weniger Planungssicherheit zum Drucken der Klausuren hat. Vielleicht 1,5 Tage vorher machen?
    • Überzählige Klausuren kann man Student*innen zum Lernen zur Verfügung stellen.
  • Einziges Argument für lange Abmeldefrist war bisher, dass Menschen bestraft werden, wenn sie sich nicht organisieren können. Damit wird aber den Studierenden unnötig die Situation erschwert.
  • Unterscheidung: schriftliche Prüfungen gegen mündliche Prüfungen? Bei mündlichen Prüfungen entsteht aufgrund der Einzeltermine bei kurzfristiger Abmeldung eine blöde Situation für Prüfer und andere Prüflinge. Bei riesigen schriftlichen Klausuren kommt es nicht auf eine*n mehr oder weniger an
  • Jeder lernt anders, und beginnt daher auch früher oder später mit lernen daher kann nicht jeder eine Woche vor der Klausur einschätzen, ob man die Prüfung schreiben möchte.
  • Die Situation für den Prof ist (gerade bei den mündlichen Prüfungen) eigentlich gleich. Er hat unnötig Zeit investiert, die Prüflinge kommen nicht und sie kassieren entweder einen Fehlversuch oder halt nicht.
    • Gegenargument: Die Prüflinge werden eher zur Klausur kommen, wenn sie ansonsten einen Fehlversuch kassieren.
  • In Paderborn gibt es genug Studierende, um alle Hörsäle komplett zu belegen. Die Raumplanung wird Monate vorher durchgeführt. Aber: wenn die Hörsäle ohnehin so früh geplant werden, kann man auch bei Abmeldung eine Woche vorher nichts mehr mit den Räumen ändern.
  • Gegenargument "niemand bleibt aus banalen Gründen fern": es gibt durchaus diese Leute, die doch feiern gehen oder verschlafen.
  • Abmeldezeitraum ist erhöhte Belastung für Prüflinge mit Prüfungsangst
  • Gesetzliche Probleme für Reso: Nachteilsausgleich muss in Prüfungsordnung festgeschrieben sein. Härtefälle sind nur zulässig, wenn sie in der PO erwähnt sind.
  • Konkreter Wunsch: 3 Tage vorher Abmeldung möglich. 0 Tage wird als problematisch gesehen
  • Eventuell keine allgemeine Resolution fordern


Argumente gegen Null-Tage-Abmeldung[Bearbeiten]

  • Klausurendruck
    • beim Beispiel KIT sieht man, dass es eigentlich trotzdem gut funktioniert
    • Man könnte auch bis zum Tag vorher Abmeldung erlauben, dann können die Klausuren aktuell gedruckt werden
  • Raum organisieren
    • aber bei monatelange Raumplanung kann da ohnehin nichts gedreht werden
    • keine Verallgemeinerung: es gibt auch Unis, bei denen die Prüfungen alle in einer Woche geschrieben werden, dort kann man schon noch was drehen
  • Die Verwaltung kann nicht anhand von Erwartungswerten rechnen, sondern muss rechtlich immer vom Worst-Case ausgehen
  • Bei extrem unproblematischer Abmeldung verstärkt man u.U. das Phänomen, dass sich Studis grundsätzlich erstmal anmelden und dann später entscheiden
    • Könnte zur Verstärkung von Langzeitstudent*innen führen

Agrument für Null-Tage-Abmeldung[Bearbeiten]

  • Streitfall Attest-Einreichung würde sofort hinfällig werden, wenn man implizit abgemeldet würde
  • weniger Verwaltungs-Overhead
  • Raumplanung passiert ohnehin anhand der Anmeldungen, nicht der Abmeldungen
  • Das verschwendete Papier durch Ausdrucke hätte man ohnehin, da Studierende ansonsten vielleicht kommen und die Klausuren durchstreichen würden


Konzept: Abmeldung bis 1 Werktag vor der Prüfung[Bearbeiten]

  • vermutlich Konsens-fähig
  • Vermeidung einer Grundsatzdiskussion, die wir vermutlich gegen die Verwaltung verlieren würden


Reso-Entwurf[Bearbeiten]

Die 44,5. Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung von allen schriftlichen Prüfungen bis zu einem Werktag vor Prüfungsbeginn möglich sein soll.

Mögliche Adressaten:

  • Hochschulrektorenkonferenz
  • Fakultätentag

Referenz: Resolution von der KIF 42,0 https://kif.fsinf.de/wiki/KIF420:Resolutionen/Pr%C3%BCfungsabmeldung

"Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung von allen Prüfungen, zumindest jedoch vom jeweils ersten Prüfungsversuch, ohne Angabe von Gründen möglich ist. Die Abmeldefrist darf frühestens eine Woche vor Prüfungstermin enden."


Alterativvorschlag:

Die 44,5. Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass das Nicht-Erscheinen zu einer schriftlichen Prüfung einer fristgemäßen Abmeldung gleichzusetzen ist.