KIF445:Diskussion zum neuen Rahmenvertrag VG Wort: Unterschied zwischen den Versionen

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AK Diskussion zum neuen Rahmenvertrag der VG Wort
AK Diskussion zum neuen Rahmenvertrag der VG Wort
Link zur Reso: https://kif.fsinf.de/wiki/KIF445:Resolutionen/Ablehnung_Rahmenvertrag_VG-Wort


Leiter: Joke
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Aktuelle Version vom 16. November 2016, 21:19 Uhr

https://pad.stratum0.org/p/vgwort-kif445


AK Diskussion zum neuen Rahmenvertrag der VG Wort

Link zur Reso: https://kif.fsinf.de/wiki/KIF445:Resolutionen/Ablehnung_Rahmenvertrag_VG-Wort

Leiter: Joke

Beginn: 11:06 Ende:

   § 52 a Urheberrechtsgesetz (Sonderregel für wissenschaft): [1] 
   Regelung für zitate (die weiterhin erlaubt sind!): [2]
  • Historischer Abriss
  • *[3]
  • * Erklärung des §52 UrhG
  • * Bisher: Pauschalbetrag; Einigung der VG Wort mit der Kultusministerkonferenz (KMK)
  • * Eine große Uni (Fernuni Hagen) hat das Gesetz "sehr großzügig" ausgelegt, in dem folgenden Urteil wurde jedoch auch die Verhältnissmäßigkeit der Pauschalbeträge im Vergleich zu den genutzen Mengen als nicht rechtsmäßig erklärt
  • * Es wurde ein Rahmenvertrag geschaffen, dem die KuK geschlossen zugestimmt haben
  • Auswirkungen des neuen Urteils
  • * Ab 1.1.2017 dürfen an alle Unis, die dem Rahemnvertrag nicht zugestimmt haben, keine Zeitschriftenartikel, Buchauszüge oder sonstige geschützten Materialien mehr online zur Verfügung gestellt werden.
  • * Das gilt zB auch für Fachschaften, die ihren Studis Skripte o.ä. zur Verfügung stellen
  • Ziele
  • * Wie kann man als zB Fachschaften in der Übergangszeit mit den Auswirkungen umgehen
  • Lehrende und Studis sensibilisieren, Lehrende sollen bis Dezember möglichst umfangreich Materialien zur verfügung stellen, Studis selbige sich sichern
  • Studierende sollten diese untereinander teilen (prinzipiell rechtliche Grauzone, aber wo kein Kläger da kein Richter)
  • Lehrenden Grenzbereiche klar machen (was noch erlaubt ist) und dafür sorgen, dass diese ggf. Materalien überarbeiten
  • * Reso, die die LHK unterstützt (im Wirken gegen diesen Vertrag)
  • Diskussion


  • Reso
  • * Zusätzlich Unterstützung der Novellierung des Urheberrechts
  • * Interesse der Urheber (faire Bezahlung) soll natürlich gewahrt bleiben
  • * Aufforderung an die Hochschulen, den neuen Vertrag zu boykottieren
  • *
  • Grüne zur Definition Wissenschaftsschranke:

"Wir fordern die Bundesregierung nun mit dem Antrag „Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und wissenschaftsfreundlich gestalten“ auf, endlich ein Gesetz für eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorzulegen. Das Gesetz soll es Lehrenden, Lernenden und Forschenden erleichtern, publizierte Werke jedweder medialer Art für den nicht gewerblichen, wissenschaftlichen Gebrauch grundsätzlich genehmigungsfrei und ohne Einschränkungen zu nutzen."

Links:

   [4] Handreichung Uni osnabrück was erlaubt ist, was nicht
   [5]
   Informationen der LAK NDS:[6] 
   AK bei der 44. KIF [7]
  Reso der 44. KIF: [8]
  dbv Stellungnahme: [9]
  
  
  
  

Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften (KIF) bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 44,0. KIF verabschiedete Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre. Wir unterstützen eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt. Für die Übergangszeit appelieren wir an die VG Wort und die KMK die Rückkehr zur Pauschalvergütung. Die 44.5 KIF begrüßt daher die Nichtunterzeichnung des neuen Rahmenvertrags durch die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen und appeliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun.