KIF440 Diskussion:Wollen wir relative Noten?

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Resolution zur Ausweisung von relativen Noten / Statistiken zum Notenvergleich

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen und den Akkreditierungsrat dazu auf, die Ausweisung der relativen Note bzw. Statistiken zum Notenvergleich sicherzustellen.

Dies umfasst die Angabe von Statistiken als Ergänzung für Studienabschlüsse, als auch für einzelne Module. Dafür ergeben sich folgende Anforderungen:

Module

  • Die Ausweisung erfolgt pro Modulprüfung
  • Die Ausweisung enthält die Angabe der Notenverteilung inklusive Anteil nicht bestandener Prüfungsergebnisse
  • Die Ausweisung erfolgt ab 10 Datenpunkten
  • Die Ausweisung ist einsehbar für alle Studierende der Hochschule

Studiengangsabschlüsse

  • Die Ausweisung wird als Kumulation der Modulstatistiken dargestellt, damit wird eine Unvergleichbarkeit von verschiedenen Studieninhalten bei gleichem Abschluss vermieden
  • Die Ausweisung erfolgt ab 5 validen Modulstatistiken
  • Alternativ enthält der ECTS User Guide eine klare Handlungsempfehlung zur Ausweisung der Statistik

Darstellung

Bei der Ausweisung der Statistiken ist es notwendig folgendes zu berücksichtigen:

  • Die Ausweisung erfolgt auf den Abschlussdokumenten (z.B. Diploma Supplement bei Studiengangsabschluss, Transcript of Record bei Modulen)
  • Es ist anzugeben wie die Statistiken gewonnen worden
  • Es ist die Summe der Datenpunkte anzugeben

Für die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften ist es unverständlich, wieso relative Noten zwar seit über 6 Jahren vorgeschrieben sind (fußnote: abschlüsse obligatorisch, module fakultativ), die Umsetzung an vielen Hochschulen bisher nicht vorhanden oder mangelhaft ist.