KIF440 Diskussion:Resolutionsentwürfe/Relative Noten: Unterschied zwischen den Versionen

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"wieso relative Noten zwar seit mindestens dem 04.02.2010 vorgeschrieben sind"
== Resolution zur Ausweisung von relativen Noten / Statistiken zum Notenvergleich ==
Es wird hier auf ein Dokument der Kultusministerkonferenz verwiesen. Das Dokument hat keinen gesetzlichen Charakter.
Die {{KIF|44,0}} fordert die Hochschulen und den Akkreditierungsrat dazu auf, die Ausweisung der relativen Note bzw. Statistiken zum Notenvergleich sicherzustellen.
--[[Spezial:Beiträge/130.83.221.208|130.83.221.208]] 18:35, 7. Mai 2016 (CEST)
 
Dies umfasst die Angabe von Statistiken als Ergänzung für Studienabschlüsse, als auch für einzelne Module. Dafür ergeben sich folgende Anforderungen:
 
=== Module ===
* Die Ausweisung erfolgt pro Modulprüfung
* Die Ausweisung enthält die Angabe der Notenverteilung inklusive Anteil nicht bestandener Prüfungsergebnisse
* Die Ausweisung erfolgt ab 10 Datenpunkten
* Die Ausweisung ist einsehbar für alle Studierende der Hochschule
Vorschlag
* Die einsehbare Ausweisung soll bei genügend Datenpunkten weiter aufgeschlüsselt werden (z.B. nach Studiengang, Prüfungsordnung)
 
=== Studiengangsabschlüsse ===
* Die Ausweisung wird als Kumulation der Modulstatistiken dargestellt. Damit wird eine Unvergleichbarkeit von verschiedenen Studieninhalten bei gleichem Abschluss vermieden.
* Die Ausweisung erfolgt ab 5 validen Modulstatistiken
* Alternativ enthält der ECTS Users Guide<ref>[http://ec.europa.eu/education/ects/users-guide/index_de.htm ECTS Users Guide in Deutsch] oder [http://ec.europa.eu/education/ects/users-guide/index_en.htm ECTS Users Guide in Englisch]</ref> eine klare Handlungsempfehlung zur Ausweisung der Statistik
 
== Darstellung ==
Bei der Ausweisung der Statistiken ist es notwendig folgendes zu berücksichtigen:
* Die Ausweisung erfolgt auf den Abschlussdokumenten (Diploma Supplement<ref>[http://ec.europa.eu/education/tools/diploma-supplement_de.htm Informationen zum Diploma Supplement in Deutsch] oder
[http://ec.europa.eu/education/tools/diploma-supplement_en.htm Informationen zum Diploma Supplement in Englisch]</ref> bei Studiengangsabschluss und bei Modulen als Ergänzung zum Transcript of Records)
* Es ist anzugeben wie die Statistiken gewonnen wurden
* Es ist die Summe der Datenpunkte anzugeben
 
Für die {{KIF|44,0}} ist es unverständlich, wieso relative Noten zwar seit mindestens dem 04.02.2010 vorgeschrieben sind<ref>Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und
Masterstudiengängen i.d.F. vom 04.02.2010, Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen 2. f): "Die ECTS-Note ist als Ergänzung der deutschen Note für Studienabschlüsse obligatorisch, für einzelne Module kann sie (...) fakultativ ausgewiesen werden."</ref>, die Umsetzung aber  an vielen Hochschulen bisher nicht vorhanden oder mangelhaft ist<ref>Positives Beispiel für Modulebene: [https://pruefungsverwaltung.uni-goettingen.de/statistikportal U Göttingen]</ref>.
 
== Beispiel ==
(From ECTS Users Guide P. 81:)
[[Datei:Ects users guide grading table example.PNG]]
 
<references />

Aktuelle Version vom 8. Mai 2016, 03:00 Uhr

Resolution zur Ausweisung von relativen Noten / Statistiken zum Notenvergleich[Bearbeiten]

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen und den Akkreditierungsrat dazu auf, die Ausweisung der relativen Note bzw. Statistiken zum Notenvergleich sicherzustellen.

Dies umfasst die Angabe von Statistiken als Ergänzung für Studienabschlüsse, als auch für einzelne Module. Dafür ergeben sich folgende Anforderungen:

Module[Bearbeiten]

  • Die Ausweisung erfolgt pro Modulprüfung
  • Die Ausweisung enthält die Angabe der Notenverteilung inklusive Anteil nicht bestandener Prüfungsergebnisse
  • Die Ausweisung erfolgt ab 10 Datenpunkten
  • Die Ausweisung ist einsehbar für alle Studierende der Hochschule

Vorschlag

  • Die einsehbare Ausweisung soll bei genügend Datenpunkten weiter aufgeschlüsselt werden (z.B. nach Studiengang, Prüfungsordnung)

Studiengangsabschlüsse[Bearbeiten]

  • Die Ausweisung wird als Kumulation der Modulstatistiken dargestellt. Damit wird eine Unvergleichbarkeit von verschiedenen Studieninhalten bei gleichem Abschluss vermieden.
  • Die Ausweisung erfolgt ab 5 validen Modulstatistiken
  • Alternativ enthält der ECTS Users Guide[1] eine klare Handlungsempfehlung zur Ausweisung der Statistik

Darstellung[Bearbeiten]

Bei der Ausweisung der Statistiken ist es notwendig folgendes zu berücksichtigen:

  • Die Ausweisung erfolgt auf den Abschlussdokumenten (Diploma Supplement[2] bei Studiengangsabschluss und bei Modulen als Ergänzung zum Transcript of Records)
  • Es ist anzugeben wie die Statistiken gewonnen wurden
  • Es ist die Summe der Datenpunkte anzugeben

Für die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften ist es unverständlich, wieso relative Noten zwar seit mindestens dem 04.02.2010 vorgeschrieben sind[3], die Umsetzung aber an vielen Hochschulen bisher nicht vorhanden oder mangelhaft ist[4].

Beispiel[Bearbeiten]

(From ECTS Users Guide P. 81:)

  1. ECTS Users Guide in Deutsch oder ECTS Users Guide in Englisch
  2. Informationen zum Diploma Supplement in Deutsch oder Informationen zum Diploma Supplement in Englisch
  3. Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom 04.02.2010, Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen 2. f): "Die ECTS-Note ist als Ergänzung der deutschen Note für Studienabschlüsse obligatorisch, für einzelne Module kann sie (...) fakultativ ausgewiesen werden."
  4. Positives Beispiel für Modulebene: U Göttingen