KIF440:Resolutionsentwürfe/Cyberpeace: Unterschied zwischen den Versionen

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== 1. ("idealistisch") ==
== 1. ("FifF-Forderung") ==




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Die KIF versteht unter einer Cyberwaffe eine Software, Hardware oder Methode, die geeignet ist, durch fremde Staaten oder deren Staatsbürger betriebene IT-Systeme zu stören oder zu beschädigen. Eine Cyberwaffe wird mit dem Ziel ihrer Geheimhaltung entwickelt. Die Geheimhaltung ist notwendig, um ihre Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten. Davon abzugrenzen sind Methoden, Hardware und Software, die dazu genutzt wird, die Sicherheit von Systemen zu erhöhen und öffentlich verfügbar sind um Sicherheitsmethoden dagegen entwickeln zu können.  
Die KIF versteht unter einer Cyberwaffe eine Software, Hardware oder Methode, die geeignet ist, durch fremde Staaten oder deren Staatsbürger betriebene IT-Systeme zu stören oder zu beschädigen. Eine Cyberwaffe wird mit dem Ziel ihrer Geheimhaltung entwickelt. Die Geheimhaltung ist notwendig, um ihre Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten. Davon abzugrenzen sind Methoden, Hardware und Software, die dazu genutzt wird, die Sicherheit von Systemen zu erhöhen und öffentlich verfügbar sind um Sicherheitsmethoden dagegen entwickeln zu können.  
Wir sind uns der Dual-Use Problematik bewusst und befürworten die öffentliche Forschung an Sicherheitsproblemen. Diese ist notwendig, um eine möglichst hohe Sicherheit für die allgemeine digitale Infrastruktur zu gewährleisten.
Wir sind uns der Dual-Use Problematik bewusst und befürworten die öffentliche Forschung an Sicherheitsproblemen. Diese ist notwendig, um eine möglichst hohe Sicherheit für die allgemeine digitale Infrastruktur zu gewährleisten.


== 2. ("pragmatisch") ==
== 2. ("pragmatisch") ==

Version vom 8. Mai 2016, 00:24 Uhr

Es gibt zwei Resolutionsalternativen:


1. ("FifF-Forderung")

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, zum Schutz der Zivilgesellschaft zu handeln und sich dafür einzusetzen,

  • dass Deutschland auf eine offensive Cyberstrategie verzichtet,
  • dass sich Deutschland verpflichtet, keine Cyberwaffen zu entwickeln und zu verwenden,
  • dass internationale Abkommen zu einem weltweiten Bann von Cyberwaffen angestrebt werden.


Quelle des Appels: fIfF cyperpeace


Die KIF versteht unter einer Cyberwaffe eine Software, Hardware oder Methode, die geeignet ist, durch fremde Staaten oder deren Staatsbürger betriebene IT-Systeme zu stören oder zu beschädigen. Eine Cyberwaffe wird mit dem Ziel ihrer Geheimhaltung entwickelt. Die Geheimhaltung ist notwendig, um ihre Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten. Davon abzugrenzen sind Methoden, Hardware und Software, die dazu genutzt wird, die Sicherheit von Systemen zu erhöhen und öffentlich verfügbar sind um Sicherheitsmethoden dagegen entwickeln zu können. Wir sind uns der Dual-Use Problematik bewusst und befürworten die öffentliche Forschung an Sicherheitsproblemen. Diese ist notwendig, um eine möglichst hohe Sicherheit für die allgemeine digitale Infrastruktur zu gewährleisten.

2. ("pragmatisch")

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Forderung 1: Alle durch Angehörige der Deutschen Bundeswehr durchgeführten Maßnahmen, die geeignet sind, durch fremde Staaten betriebene IT-Systeme zu stören oder zu beschädigen, sind juristisch wie Kriegseinsätze der Bundeswehr im Ausland zu behandeln und bedürfen insbesondere einem Mandat des Deutschen Bundestages.

Forderung 2: Alle Informationen über Schwachstellen in IT-Systemen, die durch die Deutsche Bundeswehr oder durch deutsche Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden gewonnen werden, müssen so bald wie möglich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um einen Nutzen für die Gesamtgesellschaft zu erreichen und so ein "Härten" nicht staatlich betriebener IT-Systeme zu ermöglichen.

Forderung 3: Von Kombattanten durchgeführte Maßnahmen, die über die Störung nicht-ziviler IT-Systeme fremder Staaten hinausgehen und die darauf abzielen, den Zugang der Bürger*innen eines fremden Staates zu IT-Systemen zu stören, sind als Kriegsverbrechen zu betrachten.