KIF440:Resolutionen/Nutzungsrechte bei Studienarbeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 8. Mai 2016, 21:35 Uhr

Resolution Nutzungsrechte bei Studienarbeiten[Bearbeiten]

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert von den Hochschulen, dass

  • Studierenden bei einem Interessensausgleich für die Nutzungsrechte von Arbeiten im Studium keine unangemessenen Nachteile entstehen
  • eine Abtretung keine Bedingung zur Durchführung bei Pflichtveranstaltungen ist
  • die Nutzungsrechte während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht geändert werden
  • die Entscheidung über die Nutzungsrechte keinen Einfluss auf die Notenfindung hat
  • eine unabhängige Stelle zur vertraglichen Umsetzung und zum Interessensausgleich vorhanden ist

Im Konsens angenommen