KIF440:Resolutionen/Nutzungsrechte bei Studienarbeiten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Mai 2016, 05:15 Uhr
Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert von den Hochschulen, dass
- Studierenden bei einem Interessensausgleich für die Nutzungsrechte von Arbeiten im Studium keine unangemessenen Nachteile entstehen
- eine Abtretung keine Bedingung zur Durchführung bei Pflichtveranstaltungen ist
- die Nutzungsrechte während der Bearbeitungszeit in der Regel nicht geändert werden
- die Entscheidung über die Nutzungsrechte keinen Einfluss auf die Notenfindung hat
- eine unabhängige Stelle zur vertraglichen Umsetzung und zum Interessensausgleich vorhanden ist
Im Konsens angenommen