KIF440:Resolutionen/Ausweisung von relativen Noten bzw. Statistiken zum Notenvergleich

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Resolution zur Ausweisung von relativen Noten bzw. Statistiken zum Notenvergleich

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen und den Akkreditierungsrat dazu auf, die Ausweisung der relativen Note bzw. Statistiken zum Notenvergleich sicherzustellen.

Dies umfasst die Angabe von Statistiken als Ergänzung für Studienabschlüsse, als auch für einzelne Module. Dafür ergeben sich folgende Anforderungen:

Module

  • Die Ausweisung erfolgt pro Modulprüfung
  • Die Ausweisung enthält die Angabe der Notenverteilung inklusive Anteil nicht bestandener Prüfungsergebnisse
  • Die Ausweisung erfolgt ab 10 Datenpunkten[1]
  • Die Ausweisung ist einsehbar für alle Studierende der Hochschule
  • Die einsehbare Ausweisung soll bei genügend Datenpunkten weiter aufgeschlüsselt werden (z.B. nach Studiengang, Prüfungsordnung)

Studiengangsabschlüsse

  • Die Ausweisung wird als Kumulation der Modulstatistiken dargestellt. Damit wird eine Unvergleichbarkeit von verschiedenen Studieninhalten bei gleichem Abschluss vermieden.
  • Die Ausweisung erfolgt ab 5 validen Modulstatistiken
  • Alternativ enthält der ECTS Users Guide[2] eine klare Handlungsempfehlung zur Ausweisung der Statistik

Darstellung

Bei der Ausweisung der Statistiken ist es notwendig, folgendes zu berücksichtigen:

  • Die Ausweisung erfolgt auf den Abschlussdokumenten (Diploma Supplement[3] bei Studiengangsabschluss und bei Modulen als Ergänzung zum Transcript of Records)
  • Es ist anzugeben, wie die Statistiken gewonnen wurden
  • Es ist die Summe der Datenpunkte anzugeben

Für die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften ist es unverständlich, wieso relative Noten zwar seit mindestens dem 04.02.2010 vorgeschrieben sind[4], die Umsetzung aber an vielen Hochschulen bisher nicht vorhanden oder mangelhaft ist[5].


Im Konsens angenommen


  1. Ein Datenpunkt auf Modulebene ist z.B. das Ergebnis von einer teilnehmenden Person an einer Prüfung
  2. ECTS Users Guide in Deutsch oder ECTS Users Guide in Englisch
  3. Informationen zum Diploma Supplement in Deutsch oder Informationen zum Diploma Supplement in Englisch
  4. Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom 04.02.2010, Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen 2. f): "Die ECTS-Note ist als Ergänzung der deutschen Note für Studienabschlüsse obligatorisch, für einzelne Module kann sie (...) fakultativ ausgewiesen werden."
  5. Positives Beispiel für Modulebene: U Göttingen

Beispiel Statistiken zum Notenvergleich

(From ECTS Users Guide P. 81:)