Bearbeiten von „KIF435:Resolutionen/Wissenschaftszeitvertragsgesetz

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Durch den aktuellen Gesetzentwurf entstehen allerdings auch neue Probleme besonders für studentische Hilfskräfte, bei denen wir den Gesetzgeber auffordern:
Durch den aktuellen Gesetzentwurf entstehen allerdings auch neue Probleme besonders für studentische Hilfskräfte, bei denen wir den Gesetzgeber auffordern:


* eine eindeutige, gesetzliche Definition und Abgrenzung der aufgeführten Begrifflichkeiten zu schaffen (''Tätigkeit mit dem Zweck der eigenen Qualifizierung'' und ''Hilfstätigkeit'')
* eine eindeutige, gesetzliche Definition und Abgrenzung der aufgeführten Begrifflichkeiten zu schaffen (Tätigkeit, mit dem Zweck der eigenen Qualifizierung, und Hilfstätigkeit)
* klare Regelungen zu schaffen, ab wann eine Befristung zulässig und ein Sachgrund anzugeben ist
* klare Regelungen zu schaffen, ab wann eine Befristung zulässig und ein Sachgrund anzugeben ist
* eine Ausweitung der maximal zulässigen Befristungen festzulegen, sodass Studierende während der durchschnittlichen Studiendauer bis zur Erreichung eines Masters, Diploms, Magisters, Staatsexamens oder eines äquivalenten Abschlusses durchgängig an einer Hochschule beschäftigt sein können
* eine Ausweitung der maximal zulässigen Befristungen festzulegen, sodass Studierende während der durchschnittlichen Studiendauer bis zur Erreichung eines Masters, Diploms, Magisters, Staatsexamens oder eines äquivalenten Abschlusses durchgängig an einer Hochschule beschäftigt sein können
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