Bearbeiten von „KIF435:Geschäftsordnung Plenum/Plena“
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Zu Beginn eines Plenums kann die Sitzungsleitung oder eine teilnehmende Person vorschlagen, diese Geschäftsordnung zu nutzen. Sollte dieser Vorschlag angenommen, jedoch | Zu Beginn eines Plenums kann die Sitzungsleitung oder eine teilnehmende Person vorschlagen, diese Geschäftsordnung zu nutzen. Sollte dieser Vorschlag angenommen, jedoch | ||
keine Sitzungsleitung gefunden werden, die gemäß dieser eine Sitzung leiten möchte, | keine Sitzungsleitung gefunden werden, die gemäß dieser eine Sitzung leiten möchte, kann auch trotz Annahme der Geschäftsordnung eine Sitzungsleitung ohne Einhaltung der Geschäftsordnung bestimmt werden. | ||
§ 1 Geltungsbereich | § 1 Geltungsbereich |