Bearbeiten von „KIF435:Geschäftsordnung Plenum/Plena

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Zu Beginn eines Plenums kann die Sitzungsleitung oder eine teilnehmende Person vorschlagen, diese Geschäftsordnung zu nutzen. Sollte dieser Vorschlag angenommen, jedoch
Zu Beginn eines Plenums kann die Sitzungsleitung oder eine teilnehmende Person vorschlagen, diese Geschäftsordnung zu nutzen. Sollte dieser Vorschlag angenommen, jedoch
keine Sitzungsleitung gefunden werden, die gemäß dieser eine Sitzung leiten möchte, verfällt der Beschluss zur GO-Nutzung, sofern sich dann eine Sitzungsleitung findet.
keine Sitzungsleitung gefunden werden, die gemäß dieser eine Sitzung leiten möchte, kann auch trotz Annahme der Geschäftsordnung eine Sitzungsleitung ohne Einhaltung der Geschäftsordnung bestimmt werden.


§ 1 Geltungsbereich
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