Bearbeiten von „KIF430 Diskussion:Resolutionen/Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium!

Aus KIF
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
Name: Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium!
Thomas:
Allen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss das Studium grundsätzlich ermöglicht werden. Weitergehende Einschränkungen für die Zulassung zum Studium wie zum Beispiel Eignungsfeststellungsverfahren sind nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar.


 
Zur Unterstützung bei der Studiumswahl sollen ehrlichen Informationen, sowie geeigneten Maßnahmen (z.B. Online-Angebote zur Selbsteinschätzung) Interessierte in die Lage versetzen, eigenständig die Entscheidung für oder gegen ein Studium zu fällen.
Allen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss das Studium grundsätzlich ermöglicht werden. Weitergehende Einschränkungen für die Zulassung zum Studium sind nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar.
-----
 
Die Hochschulen müssen Studieninteressierte in die Lage versetzen, eigenständig die Entscheidung für ein Studium fällen zu können. Dazu gehören beispielsweise aussagekräftige Informationen, geeignete Angebote und Maßnahmen seitens der Hochschulen.
Bitte kopiere keine Webseiten, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle KIF-Beiträge automatisch unter der „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.5 “ stehen (siehe KIF:Urheberrechte für Einzelheiten). Falls du nicht möchtest, dass deine Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann klicke nicht auf „Seite speichern“.
Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)