KIF430:Umsetzung von Informatik als Teilzeitstudium

Aus KIF
Version vom 30. Mai 2015, 20:47 Uhr von 134.61.42.73 (Diskussion) (Die Seite wurde neu angelegt: „AK Teilzeitstudium im ST 4 am Freitag um 1500 Anwesende: 14 Teilzeitstudierende: 5 Kein Teilzeitstudium vorgesehen: 6 Es gab schonmal einen AK zum Thema: h…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

AK Teilzeitstudium im ST 4 am Freitag um 1500

Anwesende: 14

Teilzeitstudierende: 5

Kein Teilzeitstudium vorgesehen: 6

Es gab schonmal einen AK zum Thema: https://kif.fsinf.de/wiki/KIF420:Teilzeitstudium

Uni München hat Umsetzungsvorschlag für Teilzeitstudium eingereicht

Teilzeitstudium TU Berlin zählt nur halbe Fachsemester, aber volle Hochschulsemester, braucht besonderen Grund (berufstätigkeit zählt)

Teilzeitstudium vorgesehen mit 15 ECTS statt 30 (nicht mehr) Uni? Magdeburg:

  • Spezielle Gründe nötig
  • Kind
  • Arbeit
  • Krankheit / Pflege
  • Soziales / Hochschulpolitisches Engagement
  • per Antrag an Prüfungsausschuss
  • jedes Jahr (gültig für 2 Semester)
  • Zusätzlich prüfbare Gründe (beliebige, werden aber geprüft)
  • Antragsfrist: ca. halbes Jahr vor Semester

TU Darmstadt:

  • Weiterer Grund (Hochleistungssport)
  • Keine maximale Studiendauer
  • Keine Deckelung CP pro Semester
  • Auf Uni-Ebene koordiniert
  • Automatische Verdopplung der Fristen in Prüfungs- und Studienordnung
  • Antragsfrist: Bis einschließlich Oktober

Anwesenheitspflichten[Bearbeiten]

Status[Bearbeiten]

  • Oft grundsätzlich nicht zulässig
  • Durchgesetzt bei Veranstaltungen mit Leistungserbringung
  • Oder bei sicherheitsrelevanten Themen (Laboreinweisung, etc.)
  • Übungen mit Vorrechnen (implizieren Anwesenheitspflicht) zur Klausurzulassung

Wünschenswert[Bearbeiten]

  • Anwesenheitspflicht sinnvoll für Seminare und Sicherheitsbelehrung
  • Bei Pflichtterminen, idealerweise Alternativtermine bereithalten
  • Mehr Flexibilität

Fristen[Bearbeiten]

Status[Bearbeiten]

  • Langzeitstudiengebühren an manchen Universitäten
  • Frist zur Erbringung von Mindestleistung
  • Frist zur Abgabe von Abschlussarbeiten
  • Seminare, Referate, Hausarbeiten in Absprache mit dem Veranstalter (unter Berücksichtigung der CP)

Wünschenswert[Bearbeiten]

  • Fristen länger gestalten bzw. individuell mit der betroffenen Person vereinbaren

Studiengebühren / Zwangsexmatrikulation[Bearbeiten]

  • Im Falle der angemessenen Reduzierung von Fachsemesterzahlen kein Teilzeit vs. Vollzeit Problem

Staatliche Förderungen[Bearbeiten]

  • Kompetente Beratung bei Wechsel ins Teilzeitstudium wichtig, um zu verhindern, dass Studierende zwischen BAföG und ALG II durchs Netz fallen.
  • Studienbeihilfe und Familienbeihilfe in Österreich könnten relevant sein.

Fazit[Bearbeiten]

Zustimmung für einen Folge-Reso-AK

Ende 17:03