KIF430:Resolutionen/Promotionsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die 43,0te Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften<ref name="KIF" /> fordert, dass das Promotionsrecht an eine regelmäßige Evaluation und nicht länger an historischen Gegebenheiten gekoppelt wird. Die Evaluation soll insbesondere die Forschungsleistung der Institution, die Qualität der Betreuung und die soziale Absicherung der Promovierenden berücksichtigen.
Die 43,0te Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften<ref name="KIF" /> fordert, dass das Promotionsrecht von Hochschulen an eine regelmäßige Evaluation und nicht länger an historischen Gegebenheiten gekoppelt wird. Die Evaluation soll insbesondere die Forschungsleistung der Fakultäten bzw. Fachbereiche, die Qualität der Betreuung und die soziale Absicherung der Promovierenden berücksichtigen.


=== Referenzen ===
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Version vom 29. Mai 2015, 12:44 Uhr

Resolution

Die 43,0te Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften[1] fordert, dass das Promotionsrecht von Hochschulen an eine regelmäßige Evaluation und nicht länger an historischen Gegebenheiten gekoppelt wird. Die Evaluation soll insbesondere die Forschungsleistung der Fakultäten bzw. Fachbereiche, die Qualität der Betreuung und die soziale Absicherung der Promovierenden berücksichtigen.

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