KIF430:Resolutionen/Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium!: Unterschied zwischen den Versionen

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Resolution der 43,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften
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== Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium! ==
== Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium! ==

Aktuelle Version vom 3. Juni 2015, 16:07 Uhr

Resolution der 43,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften.

Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium![Bearbeiten]

Allen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss das Studium grundsätzlich ermöglicht werden. Weitergehende Einschränkungen für die Zulassung zum Studium sind nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar.

Die Hochschulen müssen Studieninteressierte in die Lage versetzen, eigenständig die Entscheidung für ein Studium fällen zu können. Dazu gehören beispielsweise aussagekräftige Informationen, geeignete Angebote und Maßnahmen seitens der Hochschulen.

Im Konsens angenommen

Referenzen:[Bearbeiten]

KIF430:Eignungsfeststellungsverfahren