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=== Rücktritt von Prüfungen - gesundheitliche Prüfungsunfähigkeit ===
=== Rücktritt von Prüfungen - gesundheitliche Prüfungsunfähigkeit ===


Die {{KIF|43,0}} fordert, dass zum Rücktritt von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Empfehlung ohne die Angabe von medizinischen Daten (Krankheit, Symptome,...) durch einen behandelnden Arzt (Vertrauensarzt der Hochschule oder Haus- / Amtsarzt) gegenüber der Prüfungsbehörde als ausreichend gilt.
Die 43,0. Konferenz der deutschspachigen Informatikfachschaften fordert, dass zum Rücktritt von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Empfehlung ohne die Angabe von medizinischen Daten (Krankheit, Symptome,...) durch einen behandelnden Arzt (Vertrauensarzt der Hochschule oder Haus- / Amtsarzt) gegenüber der Prüfungsbehörde als ausreichend gilt.


Damit sollen Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen.
Damit sollen Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen.
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