KIF430:Eignungsfeststellungsverfahren

Aus KIF

In vielen Studiengängen bei uns gibt es sie schon, in anderen sollen sie gerade eingeführt werden: Eignungsfeststellungsverfahren. Meistens werden sie genutzt, um Kapazitätsproblemen nachzukommen, teilweise geht es darum, die Eignung der Studienanfänger*innen festzustellen. Wir würden gerne mit euch in Anlehnung an den AK auf der 42,0 wieder über die Sinnhaftigkeit von Eignungsfeststellungsverfahren diskutieren und diese kritisch betrachten. Es geht hierbei nicht um Orientierungshilfen sondern um verpflichtende Selektionsverfahren vor dem Studienanfang. Ziel des AKs ist es, eine gemeinsame KIF Position zu finden und eine Resolution zu formulieren. Vorlage könnte diese Resolution der letzten BuFaTa-ET sein.

Pad zur Formulierung der entsprechenden Resolution (Passwort: efv)