KIF430:AK Kinder auf BuFaTas

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Anwesende: Brakkus, Marlin (Aachen), *Andy, Guhlius (TU Darmstadt),Tii (TU Darmstadt), Nicole (TU Darmstadt), psy (TU Darmstadt), Miriam (Uni Regensburg), Sacura (Uni Düsseldorf), Ines (Uni Bamberg), Timo (KIT)


Alle von Aachen angefragten Versicherungen unterscheiden nicht zwischen Erwachsenen und Minderjährigen. Bei Aachen auch keine juristischen Probleme.


  • Für Orga evtl. interessant:
    • Kinderspielecke
    • Veranstaltungshaftpflicht bei Kindern, deren Eltern sich an die Aufsichtspflicht gehaltenhaben? Benötigt evtl. Kinderhaftpflicht o. Ä. (Kind-macht-etwas-kaputt-Pflicht)
    • Teilnehmer sind sich evtl. nicht bewusst, dass Kinder anwesend sind. ("Unfall" Vor- und Nachsorge)


Stichwort Einzelfallbetrachtung

Teilnehmer sollten sich darüber im klaren sein, was eine KIF ist, wenn sie Kinder mitbringen.

  • Es ist uns wichtig, dass Eltern kommen können.
  • Evtl. eine Kinderbetreung organisieren.
  • Im Vorraus klären, nicht nur, falls es auftritt, sondern durchplanen, was wenn.
    • Haken "Ich will Kind(er) mitbringen" ins Anmeldeformular. Nicht Kommentarfeld!
      • Macht es für Eltern klarer, dass sie es erwähnen müssen und weniger schwer überlesbar für Orgas
  • Lieber Hinweistext: "Sagt uns bitte unbedingt Bescheid, falls ihr besondere Anforderungen habt (zB Kind, Hund, ...).
  • Orga muss sich frühzeitig Gedanken machen


"Es gibt nicht nur ein Stockwek, sondern ein ganzes Konferenzentrum für Kinder"

Falls möglich Eltern mit Kindern in seperaten Bereich einquartieren. Extern, kleiner Ruam, abgetrennter Bereich ...

Nice to have: Rückzugsraum für Eltern mit Kind.

Falls offiziell Kinder mit eingeladen werden, Hürde für Orga höher, da damti gerechnet wird, dass alles organisiert wird/ist.

Unklar: Ändert sich rechtlich etwas, wenn explizit darauf hingewiesen wird, dass Kinder erwünscht sind? zB Absicherung von Steckdosen, Angebot an Betreuung, ...


Auch der ZaPF und KoMa bescheid sagen über ergebnisse dieses AKs