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== Resolution / Offener Brief an den Bundestag == | == Resolution / Offener Brief an den Bundestag == | ||
Die 42,5. Konferenz der | Die 42,5. Konferenz der Informatikfachschaften<ref name="KIF" /> fordert Rechtssicherheit für Betreiber freier und offener Kommunikationsnetzwerke. | ||
Wie der Presse zu entnehmen ist, befasst sich der Bundestag mit einem Gesetzgebungsverfahren zu dieser Thematik. Wir appellieren daher an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Störerhaftung für Betreiber freier und offener Kommunikationsnetzwerke abzuschaffen. | Wie der Presse zu entnehmen ist, befasst sich der Bundestag mit einem Gesetzgebungsverfahren zu dieser Thematik. Wir appellieren daher an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Störerhaftung für Betreiber freier und offener Kommunikationsnetzwerke abzuschaffen. | ||
=== Begründung === | === Begründung === | ||
In den meisten Staaten, auch innerhalb der EU, existiert '''keinerlei Störerhaftung''' für Betreiber offener Kommunikationsnetze. Die nationale, gerichtlich herbeigeführte Regelung, ist auch nur das Ergebnis der nicht hinreichend präzisen Formulierung im TMG. Dieser Umstand sollte behoben werden. | In den meisten Staaten, auch innerhalb der EU, existiert '''keinerlei Störerhaftung''' für Betreiber offener Kommunikationsnetze. Die nationale, gerichtlich herbeigeführte Regelung, ist auch nur das Ergebnis der nicht hinreichend präzisen Formulierung im TMG. Dieser Umstand sollte behoben werden. | ||
Außerhalb von geschlossenen Gebäuden wird der Internetempfang über Mobilfunknetze (u.a. mittels LTE, 3G o.ä.) oftmals ermöglicht. Innerhalb von Gebäuden ist dies aus technischen Gründen (z.B. Stahlbeton) nur eingeschränkt über Mobilfunknetze möglich | Außerhalb von geschlossenen Gebäuden wird der Internetempfang über Mobilfunknetze (u.a. mittels LTE, 3G o.ä.) oftmals ermöglicht. Innerhalb von Gebäuden ist dies aus technischen Gründen (z.B. Stahlbeton) nur eingeschränkt über Mobilfunknetze möglich und lässt sich derzeit durch den Einsatz von WLAN effektiv verbessern und könnte zukünftig auch durch weitere Zugangstechnologien weiter vorangebracht werden. | ||
Die Beschränkung auf '''reine Funknetzwerke''' bei einer Abschaffung der Störerhaftung ist hierbei zu kurz gedacht. Unter anderem können Netzzugänge über "WLAN-Router" nicht nur per Funk, sondern auch via Kabel genutzt werden. Dazu kommen mögliche zukünftige technische Entwicklungen, die derzeit noch nicht absehbar sind. Daher sollte die Störerhaftung für die Durchleitung von Informationen in sämtlichen Kommunikationsnetzen | Die Beschränkung auf '''reine Funknetzwerke''' bei einer Abschaffung der Störerhaftung ist hierbei zu kurz gedacht. Unter anderem können Netzzugänge über "WLAN-Router" nicht nur per Funk, sondern auch via Kabel genutzt werden. Dazu kommen mögliche zukünftige technische Entwicklungen, die derzeit noch nicht absehbar sind. Daher sollte die Störerhaftung für die Durchleitung von Informationen in sämtlichen Kommunikationsnetzen abgeschaft werden. | ||
Entgegen anderslautender Meinungen findet die '''Wertschöpfung''' im Internet gerade nicht hauptsächlich durch die Beschränkung des Netzzuganges, sondern durch Dienstleistungen statt, die erst infolge eines bestehenden Netzzuganges bereitgestellt werden können. Das beste Beispiel ist die Steigerung des Umsatzes im Bereich Online-Handel. | Entgegen anderslautender Meinungen findet die '''Wertschöpfung''' im Internet gerade nicht hauptsächlich durch die Beschränkung des Netzzuganges, sondern durch Dienstleistungen statt, die erst infolge eines bestehenden Netzzuganges bereitgestellt werden können. Das beste Beispiel ist die Steigerung des Umsatzes im Bereich Online-Handel. | ||
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Wenn die Verschlüsselung der Kommunikationsdaten beim Router endet, schützt dies nicht vor der Manipulation durch kriminelle Organisationen, staatliche Behörden oder Einzelpersonen. Dies hindert lediglich am Zugang und der Teilhabe an der digitalen Gesellschaft. Sobald die Daten den Router erreichen, werden diese entschlüsselt und liegen sowohl temporär im Router als auch auf dem Transportweg durch das Internet unverschlüsselt vor, sofern keine '''Ende-zu-Ende-Verschlüsselung''' genutzt wird. | Wenn die Verschlüsselung der Kommunikationsdaten beim Router endet, schützt dies nicht vor der Manipulation durch kriminelle Organisationen, staatliche Behörden oder Einzelpersonen. Dies hindert lediglich am Zugang und der Teilhabe an der digitalen Gesellschaft. Sobald die Daten den Router erreichen, werden diese entschlüsselt und liegen sowohl temporär im Router als auch auf dem Transportweg durch das Internet unverschlüsselt vor, sofern keine '''Ende-zu-Ende-Verschlüsselung''' genutzt wird. | ||
Siehe das Beispiel von Man-in-the-Middle-Angriffen <ref name="BSI-MitM" /> bei dem sich ein Angreifer in die Mitte des | Siehe das Beispiel von Man-in-the-Middle-Angriffen <ref name="BSI-MitM" /> bei dem sich ein Angreifer in die Mitte des Kommunikationskanales begibt und die Datenpakete mitlesen und gegebenenfalls manipulieren kann. | ||
Außerdem entbehrt eine Vorratsdatenspeicherung auf Seiten der Zugangsanbieter insbesondere bei freien Zugängen jeder Grundlage, da keine Abrechnung erfolgen muss. Eine Erfassung auf Generalverdacht betrachten wir als nicht grundrechtskonform (siehe EuGH C-293/12 und C-594/12<ref name="EuGH" />, Urteil '''Bundesverfassungsgericht''': 1 BvR 256/08<ref name="BVerfG" />). Weiterhin kann die Sicherung der ggf. erfassten Daten gegen Zugriff durch Unberechtigte nicht hinreichend sichergestellt werden. | Außerdem entbehrt eine Vorratsdatenspeicherung auf Seiten der Zugangsanbieter insbesondere bei freien Zugängen jeder Grundlage, da keine Abrechnung erfolgen muss. Eine Erfassung auf Generalverdacht betrachten wir als nicht grundrechtskonform (siehe EuGH C-293/12 und C-594/12<ref name="EuGH" />, Urteil '''Bundesverfassungsgericht''': 1 BvR 256/08<ref name="BVerfG" />). Weiterhin kann die Sicherung der ggf. erfassten Daten gegen Zugriff durch Unberechtigte nicht hinreichend sichergestellt werden. | ||
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<ref name="BSI-MitM"> [https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/Inhalt/_content/g/g05/g05143.html Erklärung "Man-in-the-Middle-Angriff" beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik] </ref> | <ref name="BSI-MitM"> [https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/Inhalt/_content/g/g05/g05143.html Erklärung "Man-in-the-Middle-Angriff" beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik] </ref> | ||
</references> | </references> | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |