KIF420:Resolutionen/Prüfungsabmeldung

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Die 42,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass eine Abmeldung vom ersten Prüfungsversuch ohne Angabe von Gründen möglich ist. Die Abmeldefrist darf frühestens eine Woche vor Prüfungstermin enden.

Begründung

  • eine Woche für organisatorische Sachen der Uni (Raum, Anzahl Prüfungen, Anzahl Aufsichtspersonen, …)
  • erster Prüfungsversuch wegen zu unterschiedlicher Regelungen/Einschränkungen bei Wiederholungsprüfungen

Anspechpartner

  • Kai (Uni Magdeburg)
  • Jenni (Uni Magdeburg)
  • Lukas (Uni Stuttgart)
  • Lex (RWTH Aachen)
  • Christian (Uni Bonn)