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Die 42,0. Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Umsetzung des folgenden Grundsatzpapiers zu Evaluierungen.
Die 42,0. Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Umsetzung des folgenden Grundsatzpapiers zu Evaluationen.




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'''Verwendung''': Ergebnisse sind hochschulöffentlich in digitaler Form bereitzustellen. Sie enthalten die Ergebnisse der Veranstaltung (Für alle Antworten wenn möglich Mittelwert, Standard-Abweichung, Anzahl). Sie enthalten die Namen der jeweils Lehrenden und die Kommentare der Freitextfelder. Die Freitextfelder sind vor der Weitergabe an die Lehrenden redaktionell aufzubereiten (Handschrift zu Text, Ehrverletzende Kommentare entfernen, Mehrfachnennungen mit Angabe der Anzahl zusammenfassen). Den Lehrenden ist vor der Veröffentlichung die Möglichkeit zu geben das zu veröffentlichende Dokument mit einer Stellungnahme zu ergänzen.
'''Verwendung''': Ergebnisse sind hochschulöffentlich in digitaler Form bereitzustellen. Sie enthalten die Ergebnisse der Veranstaltung (Für alle Antworten wenn möglich Mittelwert, Standard-Abweichung, Anzahl). Sie enthalten die Namen der jeweils Lehrenden und die Kommentare der Freitextfelder. Die Freitextfelder sind vor der Weitergabe an die Lehrenden redaktionell aufzubereiten (Handschrift zu Text, Ehrverletzende Kommentare entfernen, Mehrfachnennungen mit Angabe der Anzahl zusammenfassen). Den Lehrenden ist vor der Veröffentlichung die Möglichkeit zu geben das zu veröffentlichende Dokument mit einer Stellungnahme zu ergänzen.


'''Entscheidung über Formalia und Spielräume''':  Basis für Evaluierungen ist eine hochschulweite Evaluierungsordnung/Satzung. Für die Festlegung von offenen Punkten, Spielräumen und zu treffenden Entscheidungen ist ein paritätisch besetztes Fachbereich/Fakultätsweites Arbeitsgremium zuständig (Z.B. wann wird die Evaluierung genau durchgeführt, welche Veranstaltungen genau, wie lange Frist für Stellungnahme, etc). Diese sollten sich in bestimmten Abständen hochschulweit über die Arbeit austauschen. Je nach Größe der Hochschule ist auch ein hochschulweites Gremium zielführend.
'''Entscheidung über Formalia und Spielräume''':  Basis für Evaluierungen ist eine hochschulweite Evaluationsordnung/Satzung. Für die Festlegung von offenen Punkten, Spielräumen und zu treffenden Entscheidungen ist ein paritätisch besetztes Fachbereich/Fakultätsweites Arbeitsgremium zuständig (Z.B. wann wird die Evaluation genau durchgeführt, welche Veranstaltungen genau, wie lange Frist für Stellungnahme, etc). Diese sollten sich in bestimmten Abständen hochschulweit über die Arbeit austauschen. Je nach Größe der Hochschule ist auch ein hochschulweites Gremium zielführend.


'''Verantwortung zur Durchführung der Evaluierung''': Die Verantwortung zur Durchführung der Evaluierung liegt bei der Hochschule (Verteilung der Bögen, Erfassung der Ergebnisse). Insbesondere werden die Kosten aus Mitteln der Hochschule getragen. Wenn die Hochschule andere beauftragt, sind diese finanziell für die Arbeit zu entschädigen.
'''Verantwortung zur Durchführung der Evaluierung''': Die Verantwortung zur Durchführung der Evaluierung liegt bei der Hochschule (Verteilung der Bögen, Erfassung der Ergebnisse). Insbesondere werden die Kosten aus Mitteln der Hochschule getragen. Wenn die Hochschule andere beauftragt, sind diese finanziell für die Arbeit zu entschädigen.


'''Interpretation der Ergebnisse und Maßnahmen''': Mit den Evaluierungsergebnissen beschäftigt sich ein paritätisch besetztes Arbeitsgremium.
'''Interpretation der Ergebnisse und Maßnahmen''': Mit den Evaluationsergebnissen beschäftigt sich ein paritätisch besetztes Arbeitsgremium.
Optimalerweise wird den Ergebnissen eine Kurzinterpretation durch Fachpersonal beigefügt.
Optimalerweise wird den Ergebnissen eine Kurzinterpretation durch Fachpersonal beigefügt.


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