KIF420:Übergang Bachelor - Master; Masterzulassung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Magdeburg ==
== Magdeburg ==
Es können bis zu 18 CPs vom Masterstudium schon im Bachelor gemacht werden. <br />
[http://stuko.cs.uni-magdeburg.de/dokumente/Ordnungen/Bachelor_aktuell/PO_Bachelor_2012_09_21.pdf Prüfungsordnung Bachelor] §15 Zusatzprüfungen Absatz 3:


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Sofern Studierende mindestens 120 CP im Bachelorstudium erworben haben, können sie auch Zusatzprüfungen im entsprechenden konsekutiven Masterstudiengang im Umfang von maximal 18 CP ablegen.
</code>


= Masterzulassung =
= Masterzulassung =


Erläuterung der unterschiedlichen Zulassungsbedingungen und wer an den Unis jeweils über die Zulassung entscheidet.
Erläuterung der unterschiedlichen Zulassungsbedingungen und wer an den Unis jeweils über die Zulassung entscheidet.

Aktuelle Version vom 4. Juni 2014, 14:58 Uhr

Anrechnen von Mastermodulen während des Bachelors[Bearbeiten]

Austausch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, bereits im Bachelor Prüfungsleistungen für den Master abzulegen.

TU Dortmund[Bearbeiten]

Es ist leider gar nicht möglich Prüfungsleistungen bereits im Bachelor für den Master abzulegen, egal ob benotet oder unbenotet. Nur Studienleistungen (=Voraussetzungen für Modulprüfungen) können bereits erworben werden.

Uni Duisburg-Essen[Bearbeiten]

Masterklausuren könnnen, sobald 150 CP erreicht sind, als Zusatzprüfungen während des Bachelors abgelegt werden. Diese Module werden dann beim Umschreiben in den Master anerkannt.

Angewandte Informatik : PO siehe §31 (3) :[1]

Wirtschaftsinformatik : PO siehe §31 (3) : [2]

Hamburg[Bearbeiten]

Darmstadt[Bearbeiten]

Magdeburg[Bearbeiten]

Es können bis zu 18 CPs vom Masterstudium schon im Bachelor gemacht werden.
Prüfungsordnung Bachelor §15 Zusatzprüfungen Absatz 3:

Sofern Studierende mindestens 120 CP im Bachelorstudium erworben haben, können sie auch Zusatzprüfungen im entsprechenden konsekutiven Masterstudiengang im Umfang von maximal 18 CP ablegen.

Masterzulassung[Bearbeiten]

Erläuterung der unterschiedlichen Zulassungsbedingungen und wer an den Unis jeweils über die Zulassung entscheidet.