Bearbeiten von „KIF420:Übergang Bachelor - Master; Masterzulassung

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== Magdeburg ==
== Magdeburg ==
Es können bis zu 18 CPs vom Masterstudium schon im Bachelor gemacht werden. <br />
[http://stuko.cs.uni-magdeburg.de/dokumente/Ordnungen/Bachelor_aktuell/PO_Bachelor_2012_09_21.pdf Prüfungsordnung Bachelor] §15 Zusatzprüfungen Absatz 3:


<code>
Sofern Studierende mindestens 120 CP im Bachelorstudium erworben haben, können sie auch Zusatzprüfungen im entsprechenden konsekutiven Masterstudiengang im Umfang von maximal 18 CP ablegen.
</code>


= Masterzulassung =
= Masterzulassung =


Erläuterung der unterschiedlichen Zulassungsbedingungen und wer an den Unis jeweils über die Zulassung entscheidet.
Erläuterung der unterschiedlichen Zulassungsbedingungen und wer an den Unis jeweils über die Zulassung entscheidet.
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