KIF415:Resolutionen/Regelungen für minderjährige Studierende: Unterschied zwischen den Versionen

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Die 41.5 Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Universitäten und Hochschulen hiermit auf einen verbindlichen Leitfaden bezüglich der minderjährigen Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Zuständigkeit zu erstellen.
Die 41,5. Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Hochschulen und zuständigen Ministerien hiermit auf, verbindliche Regelungen bezüglich minderjähriger Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Verantwortlichkeiten zu erstellen.


Dieser Leitfaden soll dazu dienen die Fachschaften/Studiengangsausschüsse/Studierendenvertretungen abzusichern und Verantwortlichkeiten klar abzugrenzen.
Die Rechtslage ist derzeit für die Studierendenvertretungen nicht klar erkennbar oder undurchsichtig. Dies führt unter anderem dazu, dass minderjährige Studierende beispielsweise von Vorbereitungsveranstaltungen ausgeschlossen werden müssen.


Ansprechpartner -1/chaser/undine
Eine Risikoabschätzung ist für die Studierendenvertretungen praktisch unmöglich und verhindert dadurch unter anderem das Abschließen entsprechender Versicherungspolicen.
 
Die geforderten Regelungen sollen dazu dienen, die Studierendenvertretungen abzusichern und Zuständigkeiten klar festzulegen.
 
'''Vom Abschlussplenum der 41,5. KIF im Konsens verabschiedet.'''
 
[[Kategorie:Resolution]]

Aktuelle Version vom 3. November 2013, 23:47 Uhr

Die 41,5. Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Hochschulen und zuständigen Ministerien hiermit auf, verbindliche Regelungen bezüglich minderjähriger Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Verantwortlichkeiten zu erstellen.

Die Rechtslage ist derzeit für die Studierendenvertretungen nicht klar erkennbar oder undurchsichtig. Dies führt unter anderem dazu, dass minderjährige Studierende beispielsweise von Vorbereitungsveranstaltungen ausgeschlossen werden müssen.

Eine Risikoabschätzung ist für die Studierendenvertretungen praktisch unmöglich und verhindert dadurch unter anderem das Abschließen entsprechender Versicherungspolicen.

Die geforderten Regelungen sollen dazu dienen, die Studierendenvertretungen abzusichern und Zuständigkeiten klar festzulegen.

Vom Abschlussplenum der 41,5. KIF im Konsens verabschiedet.