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| Die 41,5. Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Hochschulen und zuständigen Ministerien hiermit auf, verbindliche Regelungen bezüglich minderjähriger Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Verantwortlichkeiten zu erstellen. | | Die 41.5 Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Universitäten und Hochschulen hiermit auf einen verbindlichen Leitfaden bezüglich der minderjährigen Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Zuständigkeit zu erstellen. |
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| Die Rechtslage ist derzeit für die Studierendenvertretungen nicht klar erkennbar oder undurchsichtig. Dies führt unter anderem dazu, dass minderjährige Studierende beispielsweise von Vorbereitungsveranstaltungen ausgeschlossen werden müssen.
| | Dieser Leitfaden soll dazu dienen die Fachschaften/Studiengangsausschüsse/Studierendenvertretungen abzusichern und Verantwortlichkeiten klar abzugrenzen. |
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| Eine Risikoabschätzung ist für die Studierendenvertretungen praktisch unmöglich und verhindert dadurch unter anderem das Abschließen entsprechender Versicherungspolicen.
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| Die geforderten Regelungen sollen dazu dienen, die Studierendenvertretungen abzusichern und Zuständigkeiten klar festzulegen.
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| '''Vom Abschlussplenum der 41,5. KIF im Konsens verabschiedet.'''
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| [[Kategorie:Resolution]]
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