Bearbeiten von „KIF415:Resolutionen/Regelungen für minderjährige Studierende

Aus KIF
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
Die 41,5. Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Hochschulen und zuständigen Ministerien hiermit auf, verbindliche Regelungen bezüglich minderjähriger Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Verantwortlichkeiten zu erstellen.
Die 41.5 Konferenz der Informatikfachschaften fordert die Universitäten und Hochschulen hiermit auf einen verbindlichen Leitfaden bezüglich der minderjährigen Studierenden hinsichtlich rechtlicher und versicherungstechnischer Zuständigkeit zu erstellen.


Die Rechtslage ist derzeit für die Studierendenvertretungen nicht klar erkennbar oder undurchsichtig. Dies führt unter anderem dazu, dass minderjährige Studierende beispielsweise von Vorbereitungsveranstaltungen ausgeschlossen werden müssen.
Dieser Leitfaden soll dazu dienen die Fachschaften/Studiengangsausschüsse/Studierendenvertretungen abzusichern und Verantwortlichkeiten klar abzugrenzen.
 
Eine Risikoabschätzung ist für die Studierendenvertretungen praktisch unmöglich und verhindert dadurch unter anderem das Abschließen entsprechender Versicherungspolicen.
 
Die geforderten Regelungen sollen dazu dienen, die Studierendenvertretungen abzusichern und Zuständigkeiten klar festzulegen.
 
'''Vom Abschlussplenum der 41,5. KIF im Konsens verabschiedet.'''
 
[[Kategorie:Resolution]]
Bitte kopiere keine Webseiten, die nicht deine eigenen sind, benutze keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Urhebers!
Du gibst uns hiermit deine Zusage, dass du den Text selbst verfasst hast, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist oder dass der Urheber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weise bitte auf der Diskussionsseite darauf hin. Bitte beachte, dass alle KIF-Beiträge automatisch unter der „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.5 “ stehen (siehe KIF:Urheberrechte für Einzelheiten). Falls du nicht möchtest, dass deine Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann klicke nicht auf „Seite speichern“.
Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)