Bearbeiten von „KIF405:Umgang mit Sperrvermerk“
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* Durch neue Prüfungsordnung werden Sperrvermerke in Abschlussarbeiten verboten und zur Veröffentlichung angehalten | * Durch neue Prüfungsordnung werden Sperrvermerke in Abschlussarbeiten verboten und zur Veröffentlichung angehalten | ||
** "Die Bachelorarbeit soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in der einschlägigen Fachliteratur darf nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden." | ** "Die Bachelorarbeit soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in der einschlägigen Fachliteratur darf nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden." | ||
* Durch Kooperation mit Unternehmen im Praktikum haben solche Studenten dann erhöhten Mehraufwand für die Abschlussarbeit | * Durch Kooperation mit Unternehmen im Praktikum haben solche Studenten dann erhöhten Mehraufwand für die Abschlussarbeit | ||
* eine Abschlussarbeit (vorrangig Bachelorarbeit) kann einen erhöhten Praxisanteil bzw. Praxisbezug haben | * eine Abschlussarbeit (vorrangig Bachelorarbeit) kann einen erhöhten Praxisanteil bzw. Praxisbezug haben |