Bearbeiten von „KIF405:Umgang mit Sperrvermerk

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* Durch neue Prüfungsordnung werden Sperrvermerke in Abschlussarbeiten verboten und zur Veröffentlichung angehalten
* Durch neue Prüfungsordnung werden Sperrvermerke in Abschlussarbeiten verboten und zur Veröffentlichung angehalten
** "Die Bachelorarbeit soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in der einschlägigen Fachliteratur darf nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden."
** "Die Bachelorarbeit soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in der einschlägigen Fachliteratur darf nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden."
** Jedoch kommt dies weiterhin als Forderung in den Veträgen der Firmen vor
* Durch Kooperation mit Unternehmen im Praktikum haben solche Studenten dann erhöhten Mehraufwand für die Abschlussarbeit
* Durch Kooperation mit Unternehmen im Praktikum haben solche Studenten dann erhöhten Mehraufwand für die Abschlussarbeit
* eine Abschlussarbeit (vorrangig Bachelorarbeit) kann einen erhöhten Praxisanteil bzw. Praxisbezug haben
* eine Abschlussarbeit (vorrangig Bachelorarbeit) kann einen erhöhten Praxisanteil bzw. Praxisbezug haben
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