KIF405:Dauer von HiWi Verträgen an der Uni

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Protokoll

Es gibt ein Wissenschaftszeitgesetz, in dem solche Dinge geregelt sind. Das Landesrecht bezieht sich auf Hilfskräfte.

Hochschulrahmengesetz §57b: »Befristung von Arbeitsverträgen [..] ist bis zu einer Dauer von 6 Jahren zulässig. [..] Ein befristeter Arbeitsvertrag [..] mit einer wissenschaftlichen oer künstlerischen Hilfskraft kann bis zur Dauer von insgesamt vier jahren abgeschlossen werden.«

Hilfskräfte sind auf vier Jahre beschränkt. Mitarbeiter auf sechs. Haben Mitarbeiter mehr Rechte? (Mitarbeiter können in der Gruppe der Mitarbeiter abstimmen, was evt. von der Uni nicht gewollt ist)