Bearbeiten von „KIF395:Die Zukunft des stud. Pools

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Begründung zum Antrag:
Begründung zum Antrag:
Wir, die 69. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa) und die 39.5 Konferenz der Informatikfachschaften (KIF), sehen den studentischen Akkreditierungspool als wichtige Institution im Akkreditierungswesen. Deshalb möchten wir zu einer konstruktiven Lösung der Probleme des Pools beitragen.
(noch auszuformulieren)
Wir (...) sehen den studentischen Akkreditierungspool als wichtige Institution im Akkreditierungswesen. Deshalb möchten wir zu einer konstruktiven Lösung der Probleme des Pools beitragen.


Ein Beschwerdeverfahren erachten wir als nötig für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Es sollte auf eine konstruktive Lösung vorhandener Probleme ausgerichtet sein und zu einer verbesserten Zusammenarbeit aller Beteiligten beitragen.
Ein Beschwerdeverfahren erachten wir als nötig für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Es sollte auf eine konstruktive Lösung vorhandener Probleme ausgerichtet sein und zu einer verbesserten Zusammenarbeit aller Beteiligten beitragen.
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Mit Annahme des Antrags wird der KASAP beauftragt auf die entsprechende Besetzung hinzuwirken.
Mit Annahme des Antrags wird der KASAP beauftragt auf die entsprechende Besetzung hinzuwirken.
Unser Antrag


=== Passgenauigkeit ===
=== Passgenauigkeit ===
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Begründung:
Begründung:
Wir, die 69. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa) und die 39.5 Konferenz der Informatikfachschaften (KIF), sehen den studentischen Akkreditierungspool als wichtige Institution im Akkreditierungswesen. Deshalb möchten wir zu einer konstruktiven Lösung der Probleme des Pools beitragen.
(noch auszuformulieren)
 
In der Vergangenheit haben Agenturen geloste Gutachter_innen wegen aus ihrer Sicht nicht gegebener Passgenauigkeit abgelehnt. Dies liegt in der Regel daran, dass die Agenturen als einziges Merkmal zur Überprüfung der Passgenauigkeit die Studiengänge der gelosten Gutachter_innen heranziehen können. Wir trauen unseren Poolmitglieder zu, ihre Passgenauigkeit auf ausgeschiriebene Verfahren unabhängig von ihren Studienfächern einzuschätzen. Darum schlagen wir ein Verfahren vor, bei dem die Losungshoheit weiterhin beim Pool liegt, den Agenturen aber die Selbsteinschätzung der Gutachter_innen zur Passgenauigkeit übermittelt wird. Diese Verfahren soll bei Pool und Agenturen zu einer Annäherung bezüglich der gegenseitigen Erwartungen zum Thema Passgenauigkeit führen.
In der Vergangenheit haben Agenturen geloste Gutachter_innen wegen aus ihrer Sicht nicht gegebener Passgenauigkeit abgelehnt. Dies liegt mit daran, dass die Agenturen als einziges Merkmal zur Überprüfung der Passgenauigkeit die Studiengänge der gelosten Gutachter_innen heranziehen können. Wir trauen unseren Poolmitgliedern zu, ihre Passgenauigkeit auf ausgeschriebene Verfahren unabhängig von ihren Studienfächern einzuschätzen. Darum schlagen wir ein Verfahren vor, bei dem die Losungshoheit weiterhin beim Pool liegt, den Agenturen aber die Selbsteinschätzung der Gutachter_innen zur Passgenauigkeit übermittelt wird. Dieses Verfahren soll bei Pool und Agenturen zu einer Annäherung bezüglich der gegenseitigen Erwartungen zum Thema Passgenauigkeit führen.


=== Qualifikationsnachweis ===
=== Qualifikationsnachweis ===
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Begründung:
Begründung:
Wir, die 69. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa) und die 39.5 Konferenz der Informatikfachschaften (KIF), sehen den studentischen Akkreditierungspool als wichtige Institution im Akkreditierungswesen. Deshalb möchten wir zu einer konstruktiven Lösung der Probleme des Pools beitragen.
Wir (...) sehen den studentischen Akkreditierungspool als wichtige Institution im Akkreditierungswesen. Deshalb möchten wir zu einer konstruktiven Lösung der Probleme des Pools beitragen.


Durch den Akkreditierungsrat sind die Agenturen verpflichtet, Qualifikationsnachweise aller Gutachter_innen vorweisen zu können. Daher muss der Pool den Agenturen Informationen zu Qualifikationsnachweisen übermitteln. Bisher werden lediglich Name, Kontaktdaten und Studiengang übermittelt. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass die Agenturen bei allen Erstgutachter_innen nochmals Informationen erheben mussten und dabei auch häufig nicht notwendige Informationen abgefragt haben.  
Durch den Akkreditierungsrat sind die Agenturen verpflichtet, Qualifikationsnachweise aller Gutachter_innen vorweisen zu können. Daher muss der Pool den Agenturen Informationen zu Qualifikationsnachweisen übermitteln. Bisher werden lediglich Name, Kontaktdaten und Studiengang übermittelt. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass die Agenturen bei allen Erstgutachter_innen nochmals Informationen erheben mussten und dabei auch häufig nicht notwendige Informationen abgefragt haben.  
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* [http://www.studentischer-pool.de/ Homepage des Pools]
* [http://www.studentischer-pool.de/ Homepage des Pools]
* [http://www.studentischer-pool.de/PVT/Poolrichtlinien_2010_11_28_PVT_21_Chemnitz.pdf Richtlinien des Akkreditierungspools]
* [http://www.studentischer-pool.de/PVT/Poolrichtlinien_2010_11_28_PVT_21_Chemnitz.pdf Richtlinien des Akkreditierungspools]
[[Kategorie:Akkreditierung]]
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