KIF390:Bama-Übergang

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Version vom 17. Juni 2011, 13:04 Uhr von KIF390 (Diskussion | Beiträge) (Protokoll des AK BaMa-Übergang)
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Der AK beschäftigt sich mit dem Übergang vom Bachelor zum Master. Die Uni Kiel berichtet von neu aufgetauchten Einschränkungen hierbei. Von den anderen Unis werden die jeweiligen Regelungen erläutert.


Uni Kiel[Bearbeiten]

  • Übergang nicht mehr fließend (vor kurzem erst durch offiziellen Brief der Uni bekannt geworden)
  • Master erst wenn BA komplett fertig
  • Es ist nun verboten, Credits im Master zu machen, während im Bachelor noch welche offen sind
  • Zuwiderhandlung auch mit Disziplinarverfahren für Dozenten
  • Rechtliche Grundlage dieser Regelung wird vom FSR bezweifelt, Klärung wird angestrebt
  • Bisher konnte die Grundlage dieser einschränkenden Regelung nicht ermittelt werden

Uni Lübeck[Bearbeiten]

  • Wenn der Bachelor noch nicht beendet ist, ist man noch nicht offiziell in den Master eingeschrieben
  • Dozent entscheidet über die Prüfungszulassung (man schreibt Prüfung als Bachelor)
  • Anerkennung wird dann vom Prüfungsausschuss entschieden (bei Masterprüfungen im letzten Bachelorsemester idR kein Problem)
  • Obwohl gleiches Bundesland wie Kiel, andere Regelung

TU Hamburg-Harburg[Bearbeiten]

  • Wenn 165 von 180 Credits im Bachelor erreicht sind, dürfen 30 Credits vom Master gemacht werden
  • Bei Immatrikulation in den Master werden die Credits dann automatisch übernommen
  • Es wird nun außerdem eine Regelung geben, Bachelorvorlesung im Master anerkannt zu bekommen (falls diese noch nicht im Bachelor gemacht wurden)

TU Braunschweig[Bearbeiten]

  • Es können Masterprüfungen während des Bachelors gemacht werden, hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:
  • 1. Möglichkeit: Einbringen der Masterprüfungen in den Bachelor (mit Erlaubnis des jeweiligen Professors)
  • 2. Möglichkeit: Vorziehen der Prüfungen für den zukünftigen Master (Begrenzung 35 Credits, Anzahl der Credits im Bachelors spielen keine Rolle
  • Regelung für Übergang: Ist man nicht zum Anfang des neuen Semesters mit dem Bachelor fertig, kann man in diesem Semester noch zum Master wechseln, wenn man zu einem bestimmten Termin den Abschluss des Bachelors nachweißt.

Uni Hannover[Bearbeiten]

  • Es dürfen 45 Credits des Masters schon während des Bachelors gemacht werden.
  • Dies steht so direkt nicht in einer Ordnung, es ist aber aufgeführt, dass 45 Credits eingebracht werden dürfen.
  • Es können keine Mastervorlesungen im Bachelor eingebracht werden.

Diskussion[Bearbeiten]

Nach den Berichten der Unis wird über verschiedene Möglichkeiten des reibungslosen Überganges vom Bachelor zum Master diskutiert. Die Uni Kiel scheint in dieser Runde die einzige Uni zu sein, bei der es die oben genannten Probleme/Einschränkungen gibt. Es wird die Frage gestellt, ob eine solche Regelung im Rahmen des Bolognaprozesses eingeführt wurde und damit potentiell auch an anderen Unis zu Problemen für die Studierenden führen kann. Die rechtliche Grundlage der Kieler Regelung muss dahingehend untersucht werden. Ein Teilnehmer "hat gehört", dass die Kieler Regelung so für alle Unis gültig ist (Achtung: Gerücht). Neuigkeiten dazu sollten an die Teilnehmer der KIF weitergeleitet werden, da eine Klärung während der KIF nicht herbeigeführt werden kann. *FIXME* (Nach Klärung des Sachverhaltes wird dies im Wiki nachgetragen und es gibt eine Benachrichtigung per Mail an den KIF-Verteiler, dass es Neuigkeiten gibt.)

Von den Unis existiert anscheinend die Befürchtung, dass die Möglichkeit während des Bachelors schon viele Credits des Masters machen zu können zu einer längeren Studienzeit im Bachelor führt. Es besteht Konsens im AK, dass solch eine Möglichkeit zu einem reibungslosen Übergang im Sinne der Studenten führt.

Der Vertreter der TU Braunschweig berichtet von Zulassungsauflagen für Neuzugänge von anderen Unis zum Master. Es müssen, je nach Studienplan des abgeleisteten Bachelors, bestimmte Fächer des Bachelors an der TU Braunschweig nachgeholt werden. Hier wurde vom FSR teilweise die Sinnhaftigkeit der jeweiligen Zulassungsauflagen angezweifelt. An der TU Hamburg-Harburg existieren solche Zulassungsauflagen ebenfalls, das System wurde aber gerade umgestellt und muss noch evaluiert werden. An der Uni Kiel existieren keine Zulassungsauflagen für Wechsler aus dem gleichen Studiengang, für Wirtschaftsinformatiker o.Ä. gibt es aber Zulassungsauflagen.

Die Besonderheit in Lübeck besteht darin, dass an der dortigen FH kein Masterstudiengang angeboten wird. Daher ist es fair, dass für die oben genannten direkten Wechsler keine Zulassungsbedinungen existieren.



Protokoll: Leo, TU Hamburg-Harburg