KIF380:Kurse im Bachelor, die nicht in die Gesamtnote eingehen

Aus KIF

Neben dem eigentlichen Thema hat sich der AK noch mit Regelungen zur Wiederhohlungsversuchen beschäftigt. Insgesamt diente er vorallem zum Austausch von verschiedenen Regelungen. Im Folgenden soll eine Sammlung von Regelungen entstehen.

Vorgestellte Modelle

  • Bachelornote ist egal sowie beim Vordiplom. Danach kommt ja noch der Master und da geht die Note nicht ein.
  • gleiche oder unterschiedliche Gewichtung von Pflicht-, Wahlpflichtveranstaltungen und Bachelorarbeit
  • Seminare/Praktika nicht bewertet, weniger stark gewichtet, normal gewichtet
  • sofern mehrere Veranstaltungen in einem Modul und diese einzend geprüft werden dürfen (nicht mit allen LHG vereinbar), wird nur die beste Note gewertet
  • erste oder die ersten beiden Semester gehen nicht in die Ba-note ein, da sie mit 0 gewichtet werden.


Regelungen zur Bachelornote

Aachen

Berlin

Bielefeld

TU Kaiserslautern

  • Praktika und Seminare erhalten keine Note nach FPO
  • Pflichtveranstaltungen werden mit einfacher Gewichtung der Kredits
  • Wahlpflichtveranstaltungen werden mit doppelter Gewichtung der Kredits
  • und die Bachelorarbeit mit dreifacher Gewichtung der Kredits in die Note aufgenommen.

Karlsruhe

HTWK Leipzig

  • Studium Generale erhält keine Note
  • Praktikum besitzt 15 ECTS Punkte, in die Bewertung fließen lediglich 3 ECTS Punkte ein
  • Alle anderen LV fließen mit einfacher Gewichtung der ECTS Punkte ein
  • Versuche von Seiten der Studierenden zur geringeren Gewichtung des ehem. Grundstudiums
  • (Früher: Bachelorarbeit geht mit 40% in die Endnote ein, restliches Studium mit 60%. Praktikum geht mit den vollen 15 ECTS ein.)

Magdeburg

Regelungen zu Wiederhohlungsversuchen

Aachen

Berlin

Bielefeld

TU Kaiserslautern

  • BA: 3 Versuche
  • MA: 2 Versuche
  • keine Ergänzungsprüfung
  • keine Wechselmöglichkeit des Fachs bei Wahlveranstaltungen
  • schriftliche Prüfungen: von den angebotenen Terminen darf bei Wiederhohlungen höchstens ein Termin ausgelassen werden
  • mündliche Prüfungen: muss innerhalb von 6 Monate, aber frühstens nach einen Monat wiederhohlt werden.

Karlsruhe

HTWK Leipzig

Bachelor & Master:

  • 2 Versuche + 1 Versuch mit Antrag an Prüfungsausschuss
  • Prüfung muss innerhalb von 1 Jahr nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bestanden werden
  • Es kann eine beliebige Anzahl an Freiversuchen vor dem regulären Prüfungstermin gemacht werden (insofern der Prof einen Termin anbietet)

Magdeburg