KIF380:Kurse im Bachelor, die nicht in die Gesamtnote eingehen: Unterschied zwischen den Versionen

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* 3 Versuche (2 Wiederholungen)
* evtl. mehr Versuche in Härtefällen durch PA
* begonnene Prüfungsverfahren müssen abgeschlossen werden
* Freiversuch(/-schuss): uniweite mögliche Regelung (in Ba im Moment nicht genutzt): Wenn man in Regelstudienzeit abschliesst, kann man '''danach''' jede Prüfung zwecks Notenverbesserung, ohne Verschlechterung, 1 Mal wiederholen, solange man dann noch innerhalb der Regelstudienzeit ist


==== Bielefeld ====
==== Bielefeld ====

Version vom 3. Juni 2010, 13:29 Uhr

Neben dem eigentlichen Thema hat sich der AK noch mit Regelungen zur Wiederholungsversuchen beschäftigt. Insgesamt diente er vor allem zum Austausch von verschiedenen Regelungen. Im Folgenden soll eine Sammlung von Regelungen entstehen.

Vorgestellte Modelle

  • Bachelornote ist "egal" sowie beim Vordiplom. Danach kommt ja noch der Master und da geht die Note nicht ein. (also konsekutiver Master)
  • gleiche oder unterschiedliche Gewichtung von Pflicht-, Wahlpflichtveranstaltungen und Bachelorarbeit
  • Seminare/Praktika nicht bewertet, weniger stark gewichtet, normal gewichtet
  • sofern mehrere Veranstaltungen in einem Modul und diese einzeln geprüft werden dürfen (nicht mit allen LHG vereinbar), wird nur die beste Note gewertet
  • erste oder die ersten beiden Semester gehen nicht in die Ba-Note ein, da sie mit 0 gewichtet werden.


Regelungen zur Bachelornote

Aachen

  • in Physik: Module im ersten Semester mit 0 gewichtet (gehen nicht in Ba-Note ein)
  • in Informatik: Freischussregelung: Wenn Modul (Praktische Informatik, Technische Informatik, Theoretische Informatik) in Regelstudienzeit abgeschlossen wird, wird die schlechteste Note im Modul gestrichen

Augsburg

  • nur 1 Pflichtpraktikum nicht in Note?

Berlin

  • im Monobachelor gehen im Moment alle Vorlesungsmodule (Modul aus VL+UE(+PR)) gewichtet nach ihren SP in die Ba-Note ein
  • Unbenotet (muss lediglich bestanden werden) sind: Semesterprojekt, (Pro-)Seminare, Schlüsselqualifikationen.
  • Wir wollen zumindest Teile der Grundlagenveranstaltungen mit 0 gewichten.

Bielefeld

Hamburg

  • BZQ/Schlüsselqualifikationen nicht benotet
  • einige Kurse teilweise in BZQ

Jena

  • alles mit Note, keine zusätzliche Gewichtung (weil der Dekan dagegen ist)

TU Kaiserslautern

  • Praktika und Seminare erhalten keine Note nach FPO
  • Pflichtveranstaltungen werden mit einfacher Gewichtung der Kredits
  • Wahlpflichtveranstaltungen werden mit doppelter Gewichtung der Kredits
  • und die Bachelorarbeit mit dreifacher Gewichtung der Kredits in die Note aufgenommen.

Karlsruhe

  • konsekutiver Master, weshalb man sich über Ba-Note nicht soviel Gedanken macht
  • Ba-Studenten der eigenen Uni werden bevorzugt in den Master genommen

HTWK Leipzig

  • Studium Generale erhält keine Note
  • Praktikum besitzt 15 ECTS Punkte, in die Bewertung fließen lediglich 3 ECTS Punkte ein
  • Alle anderen LV fließen mit einfacher Gewichtung der ECTS Punkte ein
  • Versuche von Seiten der Studierenden zur geringeren Gewichtung des ehem. Grundstudiums
  • (Früher: Bachelorarbeit geht mit 40% in die Endnote ein, restliches Studium mit 60%. Praktikum geht mit den vollen 15 ECTS ein.)

Magdeburg

  • jetzt: alles außer Praktikum benotet
  • in Planung: erste 2 Semester nicht in Note und bei größeren Modulen in WPF-Bereich die beste Veranstaltung nehmen

LMU München

  • Gewichtung der Noten nach ECTS
  • neu: man kann die schlechtesten 30SP rausschmeissen

Oldenburg

  • früher: komplette erste 2 Semester gingen nicht in Note ein (musste wegen uni-weiter Regelung geändert werden)
  • danach: schlechteste 18SP wurden gestrichen
  • jetzt: 1. Semester nicht in Note + 2 weitere frei wählbare Module

Rostock

  • alles nach ECTS-Punkten gewichtet
  • ein Praktikum + Ba-Arbeit mit verschobener Gewichtung
  • Freischuss: wenn Prüfung zum Regelversuch unternommen
  • zusätzlich zur Note wird ein ETCS-Grade vergeben (Bewertung relativ zum eigenen Jahrgang)

Regelungen zu Wiederholungsversuchen

Aachen

HU Berlin

  • 3 Versuche (2 Wiederholungen)
  • evtl. mehr Versuche in Härtefällen durch PA
  • begonnene Prüfungsverfahren müssen abgeschlossen werden
  • Freiversuch(/-schuss): uniweite mögliche Regelung (in Ba im Moment nicht genutzt): Wenn man in Regelstudienzeit abschliesst, kann man danach jede Prüfung zwecks Notenverbesserung, ohne Verschlechterung, 1 Mal wiederholen, solange man dann noch innerhalb der Regelstudienzeit ist

Bielefeld

TU Kaiserslautern

  • BA: 3 Versuche
  • MA: 2 Versuche
  • keine Ergänzungsprüfung
  • keine Wechselmöglichkeit des Fachs bei Wahlveranstaltungen
  • schriftliche Prüfungen: von den angebotenen Terminen darf bei Wiederhohlungen höchstens ein Termin ausgelassen werden
  • mündliche Prüfungen: muss innerhalb von 6 Monate, aber frühstens nach einen Monat wiederhohlt werden.

Karlsruhe

HTWK Leipzig

Bachelor & Master:

  • 2 Versuche + 1 Versuch mit Antrag an Prüfungsausschuss
  • Prüfung muss innerhalb von 1 Jahr nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bestanden werden
  • Es kann eine beliebige Anzahl an Freiversuchen vor dem regulären Prüfungstermin gemacht werden (insofern der Prof einen Termin anbietet)

Magdeburg