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* sicherzustellen, dass Hochschulen (insbesondere auch Studierende) zu gleichen Teilen wie Vertreter der außeruniversitären Bildung Mitbestimmungsrecht erhalten.
* sicherzustellen, dass Hochschulen (insbesondere auch Studierende) zu gleichen Teilen wie Vertreter der außeruniversitären Bildung Mitbestimmungsrecht erhalten.
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Version vom 21. November 2009, 16:30 Uhr

Deutschland hat der Empfehlung des Europäischen Parlaments zugestimmt, einen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen zu nutzen.

Die 37,5te Konferenz der Informatikfachschaften unterstützt die Forderungen der 4ING-Fakultätentage aus der Pressemitteilung "Appell, die deutschen Hochschulen in die Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen einzubeziehen" vom 12.11.2009 nachdrücklich.

Wir bedauern das bisher fehlende Bemühen um Transparenz und öffentlichen Diskurs bei Entwurf und Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). Dadurch werden die Probleme des DQR erst jetzt bekannt, so dass ein Neubeginn des DQR-Entwurfes unter Betrachtung der im Folgenden genannten Gesichtspunkte der einzige Ausweg ist.

  • Die vorgesehenen Qualifikationsstufen (QS) des DQR provozieren den Missbrauch als

    • Zulassungsvoraussetzungen für Bildungsangebote,
    • Grundlage für Tarifverhandlungen, auch über verschiedene Berufsgruppen hinweg.
    Derartiger Missbrauch ist im Qualifikationsrahmen explizit zu verhindern.

  • Die Andersartigkeit der hochschulischen Bildung gegenüber der beruflichen Ausbildung ist stärker zu berücksichtigen. Bei einem Neuentwurf des DQR ist

    • eine disziplin-spezifische Aufteilung notwendig, und
    • sicherzustellen, dass Hochschulen (insbesondere auch Studierende) zu gleichen Teilen wie Vertreter der außeruniversitären Bildung Mitbestimmungsrecht erhalten.


Die Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens soll bereits Ende 2011 abgeschlossen sein. Wir fordern daher dringend dazu auf, den bisher fehlenden öffentlichen Diskurs aufzunehmen. Unter Einbeziehung aller Betroffenen ist dann die Ausarbeitung des DQR neu zu beginnen; eine alleinige Überarbeitung des bisherigen Entwurfs ist nicht ausreichend. Dazu notwendige Änderungen an der übergeordneten Regelung durch den Europäischen Qualifikationsrahmen sind nicht auszuschließen.