Bearbeiten von „KIF370:Internetzensur“
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*1. Was wird gesperrt? Die URL oder die IP, es wird vom BKA eine '''Sperrliste''' erstellt. Auf dieser Liste stehen Seiten, die kinderpornographisches Material (i.S.v. §184b StGB) enthalten oder darauf verweisen. | *1. Was wird gesperrt? Die URL oder die IP, es wird vom BKA eine '''Sperrliste''' erstellt. Auf dieser Liste stehen Seiten, die kinderpornographisches Material (i.S.v. §184b StGB) enthalten oder darauf verweisen. | ||
: ''Durch die Ausweitung auf Verweise sind nach Ansicht der AK-Teilnehmer hier unter Umständen auch viele harmlose Seiten betroffen | : ''Durch die Ausweitung auf Verweise sind nach Ansicht der AK-Teilnehmer hier unter Umständen auch viele harmlose Seiten betroffen.'' | ||
*2. Definition, welche Provider hiervon betroffen sind; | *2. Definition, welche Provider hiervon betroffen sind; '''Verpflichtung der Anbieter''', den Zugang zu diesen Seiten zu unterbinden: Geeignete und zumutbare technische Maßnahmen, mindestens auf DNS-Ebene. | ||
: ''Es ist fraglich, ob hier auch ein Content-Filter, bei dem die Inhalte der einzelnen Pakete analysiert wird, eine "geeignete technische Maßnahme" darstellt.'' | : ''Es ist fraglich, ob hier auch ein Content-Filter, bei dem die Inhalte der einzelnen Pakete analysiert wird, eine "geeignete technische Maßnahme" darstellt.'' | ||
*3. Die '''Sperrliste ist geheim''', der Provider muss die Kenntnisnahme durch Dritte verhindern. | *3. Die '''Sperrliste ist geheim''', der Provider muss die Kenntnisnahme durch Dritte verhindern. | ||
*4. Entsprechende Seitenaufrufe werden auf eine '''Stoppseite''' weitergeleitet. Diese Seite wird vom Provider eingerichtet, die Ausgestaltung übernimmt das BKA. Die Stoppseite enthält eine Kontaktadresse des BKA. | *4. Entsprechende Seitenaufrufe werden auf eine '''Stoppseite''' weitergeleitet. Diese Seite wird vom Provider eingerichtet, die Ausgestaltung übernimmt das BKA. Die Stoppseite enthält eine Kontaktadresse des BKA. | ||
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Abschließend sieht das Gesetz noch eine Evaluierung vor: Der Bundestag muss dem Bundesrat zwei Jahre nach Inkrafttreten Bericht erstatten. | Abschließend sieht das Gesetz noch eine Evaluierung vor: Der Bundestag muss dem Bundesrat zwei Jahre nach Inkrafttreten Bericht erstatten. | ||
==Kritik an der Begründung des Gesetzentwurfs== | ==Kritik an der Begründung des Gesetzentwurfs== | ||
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* Andere Länder führen bereits Internetsperren durch, Deutschland will diesen in nichts nachstehen | * Andere Länder führen bereits Internetsperren durch, Deutschland will diesen in nichts nachstehen | ||
* Diese Sperren müssen laut Gesetzgeber durch ein Bundesgesetz geregelt werden, da es erstens einen Eingriff in die Wirtschaft bedeutet, zweitens nur so eine Gleichbehandlung der Zugangsanbieter gewährleistet wird und drittens eine Sperrung von ausländischen Angeboten durch Länderregelungen aus technischen Gründen nicht möglich ist. | * Diese Sperren müssen laut Gesetzgeber durch ein Bundesgesetz geregelt werden, da es erstens einen Eingriff in die Wirtschaft bedeutet, zweitens nur so eine Gleichbehandlung der Zugangsanbieter gewährleistet wird und drittens eine Sperrung von ausländischen Angeboten durch Länderregelungen aus technischen Gründen nicht möglich ist. | ||
===sonstige Punkte=== | ===sonstige Punkte=== | ||
* Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist ''nicht beabsichtigt'' | * Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist ''nicht beabsichtigt'' | ||
* Die Umsetzung dieses Gesetzes bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für das BKA | * Die Umsetzung dieses Gesetzes bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für das BKA | ||
* Es ist mit Kosten für die Provider verbunden | * Es ist mit Kosten für die Provider verbunden | ||
* Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau seien jedoch nicht zu erwarten | * Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau seien jedoch nicht zu erwarten | ||
=Flyer= | =Flyer= | ||
in Arbeit... | |||