Bearbeiten von „KIF370:Internetzensur

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*1. Was wird gesperrt? Die URL oder die IP, es wird vom BKA eine '''Sperrliste''' erstellt. Auf dieser Liste stehen Seiten, die kinderpornographisches Material (i.S.v. §184b StGB) enthalten oder darauf verweisen.
*1. Was wird gesperrt? Die URL oder die IP, es wird vom BKA eine '''Sperrliste''' erstellt. Auf dieser Liste stehen Seiten, die kinderpornographisches Material (i.S.v. §184b StGB) enthalten oder darauf verweisen.
: ''Durch die Ausweitung auf Verweise sind nach Ansicht der AK-Teilnehmer hier unter Umständen auch viele harmlose Seiten betroffen. Auch eine gesperrte IP kann über ganz unterschiedliche URLs/Seiten erreichbar sein.''
: ''Durch die Ausweitung auf Verweise sind nach Ansicht der AK-Teilnehmer hier unter Umständen auch viele harmlose Seiten betroffen.''


*2. Definition, welche Provider hiervon betroffen sind; Unklar bleibt, ob der reine Betrieb eines DNS-Servers schon darunter fällt. '''Verpflichtung der Anbieter''', den Zugang zu diesen Seiten zu unterbinden: Geeignete und zumutbare technische Maßnahmen, mindestens auf DNS-Ebene.
*2. Definition, welche Provider hiervon betroffen sind; '''Verpflichtung der Anbieter''', den Zugang zu diesen Seiten zu unterbinden: Geeignete und zumutbare technische Maßnahmen, mindestens auf DNS-Ebene.
: ''Es ist fraglich, ob hier auch ein Content-Filter, bei dem die Inhalte der einzelnen Pakete analysiert wird, eine "geeignete technische Maßnahme" darstellt.''
: ''Es ist fraglich, ob hier auch ein Content-Filter, bei dem die Inhalte der einzelnen Pakete analysiert wird, eine "geeignete technische Maßnahme" darstellt.''


*3. Die '''Sperrliste ist geheim''', der Provider muss die Kenntnisnahme durch Dritte verhindern.
*3. Die '''Sperrliste ist geheim''', der Provider muss die Kenntnisnahme durch Dritte verhindern.
: ''Eine gut gepflegte Sperrliste ist sowas wie ein Branchenverzeichnis für Kinderpornagraphie.''


*4. Entsprechende Seitenaufrufe werden auf eine '''Stoppseite''' weitergeleitet. Diese Seite wird vom Provider eingerichtet, die Ausgestaltung übernimmt das BKA. Die Stoppseite enthält eine Kontaktadresse des BKA.
*4. Entsprechende Seitenaufrufe werden auf eine '''Stoppseite''' weitergeleitet. Diese Seite wird vom Provider eingerichtet, die Ausgestaltung übernimmt das BKA. Die Stoppseite enthält eine Kontaktadresse des BKA.
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Abschließend sieht das Gesetz noch eine Evaluierung vor: Der Bundestag muss dem Bundesrat zwei Jahre nach Inkrafttreten Bericht erstatten.
Abschließend sieht das Gesetz noch eine Evaluierung vor: Der Bundestag muss dem Bundesrat zwei Jahre nach Inkrafttreten Bericht erstatten.


==Kritik an der Begründung des Gesetzentwurfs==
==Kritik an der Begründung des Gesetzentwurfs==
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