Bearbeiten von „KIF370:Internetzensur“
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*1. Was wird gesperrt? Die URL oder die IP, es wird vom BKA eine '''Sperrliste''' erstellt. Auf dieser Liste stehen Seiten, die kinderpornographisches Material (i.S.v. §184b StGB) enthalten oder darauf verweisen. | *1. Was wird gesperrt? Die URL oder die IP, es wird vom BKA eine '''Sperrliste''' erstellt. Auf dieser Liste stehen Seiten, die kinderpornographisches Material (i.S.v. §184b StGB) enthalten oder darauf verweisen. | ||
: ''Durch die Ausweitung auf Verweise sind nach Ansicht der AK-Teilnehmer hier unter Umständen auch viele harmlose Seiten betroffen | : ''Durch die Ausweitung auf Verweise sind nach Ansicht der AK-Teilnehmer hier unter Umständen auch viele harmlose Seiten betroffen.'' | ||
*2. Definition, welche Provider hiervon betroffen sind; | *2. Definition, welche Provider hiervon betroffen sind; '''Verpflichtung der Anbieter''', den Zugang zu diesen Seiten zu unterbinden: Geeignete und zumutbare technische Maßnahmen, mindestens auf DNS-Ebene. | ||
: ''Es ist fraglich, ob hier auch ein Content-Filter, bei dem die Inhalte der einzelnen Pakete analysiert wird, eine "geeignete technische Maßnahme" darstellt.'' | : ''Es ist fraglich, ob hier auch ein Content-Filter, bei dem die Inhalte der einzelnen Pakete analysiert wird, eine "geeignete technische Maßnahme" darstellt.'' | ||
*3. Die '''Sperrliste ist geheim''', der Provider muss die Kenntnisnahme durch Dritte verhindern. | *3. Die '''Sperrliste ist geheim''', der Provider muss die Kenntnisnahme durch Dritte verhindern. | ||
*4. Entsprechende Seitenaufrufe werden auf eine '''Stoppseite''' weitergeleitet. Diese Seite wird vom Provider eingerichtet, die Ausgestaltung übernimmt das BKA. Die Stoppseite enthält eine Kontaktadresse des BKA. | *4. Entsprechende Seitenaufrufe werden auf eine '''Stoppseite''' weitergeleitet. Diese Seite wird vom Provider eingerichtet, die Ausgestaltung übernimmt das BKA. Die Stoppseite enthält eine Kontaktadresse des BKA. | ||
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Abschließend sieht das Gesetz noch eine Evaluierung vor: Der Bundestag muss dem Bundesrat zwei Jahre nach Inkrafttreten Bericht erstatten. | Abschließend sieht das Gesetz noch eine Evaluierung vor: Der Bundestag muss dem Bundesrat zwei Jahre nach Inkrafttreten Bericht erstatten. | ||
==Kritik an der Begründung des Gesetzentwurfs== | ==Kritik an der Begründung des Gesetzentwurfs== |