Bearbeiten von „KIF360:Studiengebühren“
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Laut Gesetz muss ein Studierender bei der Ausgabe der Studiengebühren mitbestimmen, es ist aber nicht festgelegt wer das ist bzw. wer den bestimmt. In der Praxis gibt es sowohl eine Senatskommission als auch Fakultätskommissionen, die für die Studiengebührenzuweisung zuständig sind. | Laut Gesetz muss ein Studierender bei der Ausgabe der Studiengebühren mitbestimmen, es ist aber nicht festgelegt wer das ist bzw. wer den bestimmt. In der Praxis gibt es sowohl eine Senatskommission als auch Fakultätskommissionen, die für die Studiengebührenzuweisung zuständig sind. | ||