Bearbeiten von „KIF360:Anti-Terrorgesetze

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== Resolutionsentwurf I: Warum wir in Sicherheit leben ==
<!--== Resolutionsentwurf I: Warum wir in Sicherheit leben ==


=== Stichpunkte ===
<!-- === Stichpunkte ===
* Grundgesetz
* Grundgesetz
** Recht auf freie Meinungsäußerung
** Recht auf freie Meinungsäußerung
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** Wir haben genug zu Essen und zu Trinken
** Wir haben genug zu Essen und zu Trinken
** Wir haben Spaß, Unterhaltung, Freizeit
** Wir haben Spaß, Unterhaltung, Freizeit
** Wir können uns vielfältig informieren und mitteilen
** Wir können uns vielfältig informieren und mitteilen -->


=== Entwürfe ===--></noinclude>
=== Entwürfe ===


==== Resolution I: Sicherheit ist mehr ====
==== Resolution I: Sicherheit ist mehr ====
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'''Angenommen mit einer Gegenstimme und drei Enthaltungen'''
'''Angenommen mit einer Gegenstimme und drei Enthaltungen'''


==== Resolution II: Risiken und Nebenwirkungen zu der geplanten Gesetzesnovellierung zur Strafbarkeit der Vorbereitung terroristischer Straftaten ====
==== Resolution II: Risiken und Nebenwirkungen zu der geplanten Gesetzesnovellierung der §§ 89a & 91 StGB ====


Die mit dem Gesetzesentwurf angestrebte Verschiebung der Strafbarkeitsgrenze schafft Rechtsunsicherheit und definiert strafbehaftetes Verhalten neu. Dadurch wird nicht nur wie bisher der Versuch oder die Ausführung einer Straftat geahndet, sondern schon die Planung mit Strafe belegt. Der Nachweis einer Planung unterliegt völlig anderen Kriterien als der des Versuches oder der Tat. Somit entstehen neue Probleme von noch nicht gänzlich absehbarer Dimension.
Die mit dem Gesetzesentwurf angestrebte Verschiebung der Strafbarkeitsgrenze schafft eine Rechtsunsicherheit und definiert strafbehaftetes Verhalten neu. Dadurch wird nicht nur wie bisher der Versuch oder die Ausführung einer Straftat geahndet, sondern schon die Planung mit Strafe belegt. Der argumentative Beweis einer Planung unterliegt völlig anderen Kriterien als der Beweis des Versuches oder der Tat. Somit entstehen neue Probleme von noch nicht gänzlich absehbaren Dimensionen.


Durch die Ausdehnung der Begrifflichkeit terroristischer Aktivität erfolgt eine Kriminalisierung in gehobenem Ausmaß. Die Anzahl der verfolgungsrelevanten Straftatbestände steigt erheblich an und ist von der Exekutive nur noch mit massivem Mehraufwand zu bewältigen, die bereits überlasteten Gerichte werden weiter strapaziert.
Durch die Ausdehnung der Begrifflichkeit terroristischer Aktivität erfolgt eine Kriminalisierung in gehobenem Ausmaß. Die Anzahl der verfolgungsrelevanten Straftatbestände steigt erheblich an und ist von der Exekutive nur noch mit massivem Mehraufwand zu bewältigen. Effizienzeinbußen bei der Aufklärung strafverfolgungsrelevanter Vergehen sind zu erwarten.  


Regelmäßig werden bestehende Sicherheitsgesetze  mißbraucht. Ein Beispiel ist der § 129a StGB, der regelmäßig dazu genutzt wird, legale systemkritische Strukturen auszuforschen und einzuschüchtern, wie sich besonders medienwirksam bei den Durchsuchungen im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 zeigte. Die Ausweitung einer solchen Praxis ist mit der Umsetzung dieser Gesetzesvorlage zu erwarten.
Im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 gab es bereits Situationen, in denen die bestehenden Sicherheitsgesetze, zum Beispiel § 129a StGB, entgegen ihrer Intention genutzt wurden. Die Ausweitung einer solchen Praxis ist mit der Umsetzung dieser Gesetzesvorlage möglich.


So führt allein die Angst, beispielsweise durch Beschaffen und Lesen bislang legaler Informationen zukünftig kriminalisiert zu werden und in das Visier der Überwachungsbehörden zu geraten, bei der Mehrzahl der Bürger zu konformistischem Verhalten und untergräbt dadurch den für eine Demokratie wichtigen Prozeß des informierten kritischen Diskurses. Andere wählen eventuell direkt den Weg in den Untergrund.  
Die geschaffene Rechtsunsicherheit besteht unter anderem darin, dass identische Handlungen diverser Menschen durch die Behörden unterschiedlich bewertet werden können. Die Bewertung fußt auf einem sehr weit gefassten Begriff der Planung einer Gewalttat und ist dadurch höchst abhängig von der bewertenden Person. Deren Bewertungsgrundlage basiert unter anderem auf einer ungenauen berufsbezogenen Ausnahmeregelung, die der Gesetzesentwurf vorsieht.


Identische Handlungen verschiedener Menschen können durch die Behörden unterschiedlich bewertet werden. Die Bewertung fußt auf einem sehr weit gefassten Begriff der Planung einer Gewalttat und ist dadurch höchst abhängig von der bewertenden Person. Deren Bewertungsgrundlage basiert unter anderem auf einer ungenauen berufsbezogenen Ausnahmeregelung, die der Gesetzesentwurf vorsieht. Dies erzeugt Rechtsunsicherheit und kann zur Radikalisierung der Betroffenen führen.
Es besteht die Möglichkeit, dass eine Radikalisierung der durch das Gesetz kriminalisierten Menschen eintritt. Des Weiteren wird der abstrakten Terrorismusbedrohung durch Gewährung dieses starken Raumes zusätzlich Gewicht verliehen. Dadurch wird die Intention des Gesetzesvorhabens nicht erreicht und kann daher terrorismusunterstützend wirken.


Dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt zur Etablierung einer staatlichen Überwachungskultur. Die Grundrechte werden in Kombination mit anderen Überwachungsgesetzen in Bezug auf die Freiheit, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung weiter eingeschränkt.
Dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt zur Etablierung einer staatlichen Überwachungskultur. Die Grundrechte werden in Kombination mit anderen Überwachungsgesetzen in Bezug auf die Freiheit, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.


Die 36,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert daher einen kritischen Diskurs der Thematik in der Gesellschaft und die Rücknahme beziehungsweise die Blockierung des Gesetzesentwurfs durch die Verantwortlichen.
Die 36,0te Konferenz der Informatikfachschaften fordert daher einen kritischen Diskurs der Thematik in der Gesellschaft.
 
'''Einstimmig mit 5 Enthaltungen beschlossen'''
 
[[Kategorie:Resolution]]
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