KIF350:Arbeitskreise/Sicherheit - offener Brief - Formulierung

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Version vom 18. Mai 2007, 22:47 Uhr von Martin von Gagern (Diskussion | Beiträge) (Stichwortliste Maßnahmenkatalog)

Sehr geehrte Abgeordnete!

Die Teilnehmenden der 35,0ten Konferenz der Informatikfachschaften beobachten mit Entsetzen und großer Verschnupfung und Verfassungslosigkeit, wie in zunehmendem Maße Grund- und Freiheitsrechte in der Bundesrepublik Deutschland (TODO: Österreich?) eingeschränkt werden.

Die bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen "zur Inneren Sicherheit" verwandeln Deutschland in einen Überwachungsstaat.

Vor dem Hintergrund einer "terroristischen Bedrohung" wird in der Bevölkerung bewusst und systematisch Angst geschürt. Damit werden Überwachungsgesetze gegen viele / die breite Masse / Jedermann begründet und umgesetzt, die für die Bekämpfung ... ungeeignet sind. Unabhängig davon ist eine weit reichende Überwachung der Gesamtbevölkerung zur Bekämpfung einer terroristischen "Gefahr" unverhältnismäßig. ... schränkt die Freiheitsrechte unverhältnismäßig stark ein... die weitreichende Überwachung impliziert einen Generalverdacht.

die angeblich schützen, obwohl ...

... Bevölkerung beruhigen ... ... nur Aufklärung ...

Damit werden ungeeignete und unverhältnismäßige Maßnahmen gerechtfertigt, die unsere Grundrechte massiv einschränken. Beispiele hierfür sind:

Rasterfahndung Videoüberwachung Genanalysen Mautsystem elektronischer Reisepass Anti-Terror-Datei Präventivhaft Online-Zugriff auf Melderegister Online-Durchsuchung ohne Informierung der Betroffenen Vorratsdatenspeicherung Bundesweite Steuernummer

=> Zusammenführung

(Grundgesetzänderungen)

Wir fordern die Abgeordnete auf, ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Innenminister Herrn Schäuble zu prüfen, nachdem dieser in eklatanter Form seinen Amtseid, die Verfassung zu Schützen und zu achten, wiederholt bricht. (TODO: tatsächliche Möglichkeiten prüfen)

Bitte kommen Sie Ihren Pflichten als Abgeordneter nach, damit wir nicht unsere Bürgerrechte unter Berufung auf Art. 20.4 GG selbst schützen müssen.