KIF345:Buschenschank

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Version vom 3. September 2006, 23:17 Uhr von Trapicki (Diskussion | Beiträge) (Erstellt, mit Zeitat aus dem Wiener Landesgesetz)
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Name

Der Name leitet sich von dem Brauch ab, einen Reisigbuschen ovr die Schank bzw. Das Gebäude oder an der Zufahrt zu hängen, womit dann klar war, dass 'ausgesteckt' und somit geöffnet ist. Nach Wiener Landesgesetzt hat er exakt " aus einem Föhren-, Tannen- oder Fichtenbuschen zu bestehen". Das Wiender Landesgesetz spricht vom männlichen Buschenschank (der), das Steirische von der weiblichen Buschenschank (die). Nie habe ich jedoch gehört "das Buschenschank"... ;->

Das Spezielle

Buschenschänken sind (körperscahfts)steuerlich bevorzugt, Bauern können ihre Produkte günstig an die Leute bringen, müssen aber den Wein/Most selbst produzieren. Es müssen Familienbetriebe sein. An Speißen darf nur Kaltes serviert werden. Wenn warmes serviert wird, ist es sicher ein Heuriger (eher in Niederösterreich und Wien) und somit ein Gastgewerbetreibender. Es gibt kein Bier, nur Obstsäfte, Wein, Most, Schnaps, halt aus der Region.

Das alles macht Buschenschänken unschlagbar billig. Nebenbei ist das Preisniveau im Osten Österreichs sowieso niedrig, was dann somanchen Besucher aus dem Westen etwas verdutzt vor der Rechnung sitzen ließ. Man kann sich eine nette Mahlzeit für 6-7 € besorgen, der Rest, den man nicht verdrücken konnte (passiert garantiert) reicht für den nächsten Vormittag auch noch.

Der Artikel in der Wikipedia ist Mist, also sollte das oben gesagte den Artikel ungefähr ersetzen. Dazu eine kleiner Anmerkung: Buschenschänken fallen in Landesgesetz und sind somit Österreichweit nicht eindeutig definierbar - nur um möglichen Haarspaltereien zuvorzukommen...