KIF320:Resolutionen/Datenschutz Chipkarten

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Die 32,0te Konferenz der Informatik-Fachschaften (KIF) setzt sich nachdrücklich für den Datenschutz an Hochschulen ein. Wir fordern alle Organe und Angehörigen der Hochschulen auf, die grundlegenden Regeln des Datenschutzes einzuhalten und sich aktiv für diese einzusetzen. Dieses umfasst unter anderem gemäß Volkszählungsurteil die

  • Normenklarheit,
  • Verhältnismäßigkeit,
  • Datensparsamkeit und
  • das Auskunftsrecht.

Insbesondere gilt dies bei Einsatz bzw. Konzeption von Chipkarten als Studierendenausweise. Die TrägerInnen der Chipkarten müssen jederzeit die Kontrolle darüber haben, wer wann welche Daten ausliest. Dieses bedeutet, dass bei jedem Auslesen der Daten eine aktive Einwilligung der TrägerInnen erforderlich wird.

Dem Recht auf Auskunft muss kostenfrei, umfassend und so schnell wie möglich nachgekommen werden. Soweit es technisch realisierbar ist, muss dies sofort, maximal jedoch innerhalb eines Monats, erfolgen. Protokollierungsdaten sind spätestens nach einem Semester zu löschen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften anderes erfordern.

Die 32,0te KIF fordert die Fachbereiche der Informatik auf, Datenschutz als Teil der Lehre und der täglichen Praxis zu etablieren.

Einstimmig angenommen.

Als pdf: Datei:KIF320 datenschutz chipkarten.pdf