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Mit der Zuteilung der ISSN verpflichtet ihr euch, pro Ausgabe eurer Zeitschrift je zwei Belegexemplare eines direkt an die DNB zu schicken. | Mit der Zuteilung der ISSN verpflichtet ihr euch, pro Ausgabe eurer Zeitschrift je zwei Belegexemplare eines direkt an die DNB zu schicken. | ||
=== Angabe der ISSN === | |||
Die ISSN muss auf eurer Zeitschrift sowohl (an immer gleicher Stelle) auf dem Heftumschlag als auch im Impressum angegeben werden. Dieses muss bei jedem Heft geschehen. Falls sich der Titel eurer Zeitschrift einmal ändern solltet, muss dieses auch an die DNB gemeldet werden, ggf. gibt es damit auch eine neue ISSN. Gleiches gilt bei Einstellung der Zeitschrift. | Die ISSN muss auf eurer Zeitschrift sowohl (an immer gleicher Stelle) auf dem Heftumschlag als auch im Impressum angegeben werden. Dieses muss bei jedem Heft geschehen. Falls sich der Titel eurer Zeitschrift einmal ändern solltet, muss dieses auch an die DNB gemeldet werden, ggf. gibt es damit auch eine neue ISSN. Gleiches gilt bei Einstellung der Zeitschrift. | ||
== Archivierung der Produktionsquellen == | == Archivierung der Produktionsquellen == |