BerichtKmkHrk: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier eben die beiden Links zu den versprochenen Dokumenten:
Hier eben die beiden Links zu den versprochenen Dokumenten:


http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Dokumente/kmk/KMK_Laendergemeinsa
http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Dokumente/kmk/KMK_LaendergemeinsameStrukturvorgaben.pdf
meStrukturvorgaben.pdf
Das Dokument ist eine Überarbeitung des letzten Standes vom 18.09.2008. Eine Übersicht über die Änderungen ohne Garantie auf Vollständigkeit. --[[Benutzer:Tb|Tb]] 19:56, 29. Mai 2010 (UTC)
1.3:
-Es wird explizit das Vollzeitstudium genannt auf welches die Regeln zutreffen
-Es wird explizit auf die Anerkennung von gleichwertigen Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb der Hochschule erworben wurden, hingewiesen (früher zum Teil 2.5)
1.5 & 1.6 (Zwischenprüfung) entfallen, 1.5 (Überprüfung Studierbarkeit) ist in A7 gewandert
2.1: Ausnahmefälle für Zulassung Master definiert
3.2: Die Zuordnung von Masterstudiengängen zu stärker anwendungsorientiert oder stärker forschungsorientiert ist nun ein kann, kein muss mehr.
4.2 (nicht konsekutive Studiengänge) raus und ehemalig 4.2 zu 4.3
A7: Absatz über Mobilität hinzugefügt
Anlage über Module hinzugefügt


[[Datei:PP_Diskussionsergebnis_Endergebnis.pdf]]
[[Datei:PP_Diskussionsergebnis_Endergebnis.pdf]]

Aktuelle Version vom 30. Juli 2012, 10:46 Uhr

Hier eben die beiden Links zu den versprochenen Dokumenten:

http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Dokumente/kmk/KMK_LaendergemeinsameStrukturvorgaben.pdf

Das Dokument ist eine Überarbeitung des letzten Standes vom 18.09.2008. Eine Übersicht über die Änderungen ohne Garantie auf Vollständigkeit. --Tb 19:56, 29. Mai 2010 (UTC)
1.3:
-Es wird explizit das Vollzeitstudium genannt auf welches die Regeln zutreffen
-Es wird explizit auf die Anerkennung von gleichwertigen Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb der Hochschule erworben wurden, hingewiesen (früher zum Teil 2.5)
1.5 & 1.6 (Zwischenprüfung) entfallen, 1.5 (Überprüfung Studierbarkeit) ist in A7 gewandert
2.1: Ausnahmefälle für Zulassung Master definiert
3.2: Die Zuordnung von Masterstudiengängen zu stärker anwendungsorientiert oder stärker forschungsorientiert ist nun ein kann, kein muss mehr.
4.2 (nicht konsekutive Studiengänge) raus und ehemalig 4.2 zu 4.3
A7: Absatz über Mobilität hinzugefügt
Anlage über Module hinzugefügt

Datei:PP Diskussionsergebnis Endergebnis.pdf