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| Das Dokument ist eine Überarbeitung des letzten Standes vom 18.09.2008. Eine Übersicht über die Änderungen ohne Garantie auf Vollständigkeit. --[[Benutzer:Tb|Tb]] 19:56, 29. Mai 2010 (UTC)
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| 1.3:
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| -Es wird explizit das Vollzeitstudium genannt auf welches die Regeln zutreffen
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| -Es wird explizit auf die Anerkennung von gleichwertigen Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb der Hochschule erworben wurden, hingewiesen (früher zum Teil 2.5)
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| 1.5 & 1.6 (Zwischenprüfung) entfallen, 1.5 (Überprüfung Studierbarkeit) ist in A7 gewandert
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| 2.1: Ausnahmefälle für Zulassung Master definiert
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| 3.2: Die Zuordnung von Masterstudiengängen zu stärker anwendungsorientiert oder stärker forschungsorientiert ist nun ein kann, kein muss mehr.
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| 4.2 (nicht konsekutive Studiengänge) raus und ehemalig 4.2 zu 4.3
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| A7: Absatz über Mobilität hinzugefügt
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| Anlage über Module hinzugefügt
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| [[Datei:PP_Diskussionsergebnis_Endergebnis.pdf]] | | [[Datei:PP_Diskussionsergebnis_Endergebnis.pdf]] |