KIF490:Onlinewahlen an Universitäten

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Onlinewahlen

  • Ulm: keine Onlinewahlen, Thema aber präsent
    • Senat hat WO angepasst, um Wahlordnung prinzipiell zu ermöglichen, aber Senat entscheidet jährlich über Wahlmodus
    • zu wenig Kapazitäten in der IT, deswegen keine Möglichkeit der sinnvollen Umsetzung gegeben
    • Studis würden nicht mitziehen, Senat möchte tendenziell schon
  • Bonn
    • Briefwahlen für Hochschulgremien und StuPa durchgeführt
    • Urnenwahl in Präsenz/Wahlverschiebung für Fachschaften
  • Duisburg-Essen
    • StuPa hat sich gegen Onlinewahlen ausgesprochen, POLYAS war anwesend
    • Senat hat Onlinewahlen eingeführt
    • Debatte seit 2017
      • Senat versteht alle Argumente gegen Onlinewahlen, handelt dennoch anders
      • personalisierte Links, damit teilen in internen Gruppen nicht funktioniert
      • Justariat hat StuPa einen Vorschlag präsentiert, erste Lesung ist durch
  • Dortmund
    • Onlinewahlen seit mehreren Jahren
      • POLYAS
      • Zoom in Gremien für Wahlen
  • Göttingen
    • Präsidium hat Onlinewahlen forciert
    • AStA und StuPa sind eingeknickt
      • Onlinewahlen verabschiedet für zwei Jahre in Wahlordnung
    • öffentliche Argumentation: Corona, im Hintergrund
    • Klage eingereicht gegen Onlinewahlen



  • Wahlbeteiligung
  • Kosten
    • Kapazitäten, um Onlinewahlen einzuführen
    • Aufwandsentschädigungen vs. keine Bezahlung für studentische Wahlhelfer:innen
  • durch Corona Aktivität bei Listen verloren
    • Beteiligung und Partizipation rückgängig
  • viele Unis haben Onlinewahlen eingeführt
  • Verwaltung oftmals treibend für Onlinewahlen, möchte Alternativen gar nicht sehen

Resolution zur Durchführung von Onlinewahlen an Hochschulen im Nachgang der Corona-Pandemie

Entwurf: https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF490:Resolutionsentw%C3%BCrfe/Durchf%C3%BChrung_von_Onlinewahlen_an_Hochschulen_im_Nachgang_der_Corona-Pandemie

Während der SARS-CoV-2-Pandemie haben zahlreiche Hochschulen ihre Wahlordnungen angepasst, um Gremienwahlen online abzuhalten. Diesen häufig kurzfristig durchgeführten Umstieg i.d.R. von Urnenwahlen halten wir unter Berücksichtigung der Pandemiesituation für durchaus verständlich, erkennen jedoch insbesondere in deren praktischen Realisationen grundsätzliche Gefahren für die Demokratie an Hochschulen und für die Legitimation von Gremienvertreter*innen.

Die 49,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften schließt sich den Forderungen der KIF 46,0 zu Elektronischen Wahlen[1][2] an. Sie fordert, dass Wahlen an Hochschulen denselben Ansprüchen genügen müssen wie Wahlen für den deutschen Bundestag. Dies umfasst insbesondere die Wahlgrundsätze in Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim) und den Grundsatz der Öffentlichkeit (Entscheidung 2 BvC 3/07, Bundesverfassungsgericht). Die Landesparlamente werden hiermit aufgefordert, ihre Hochschulgesetze ggf. entsprechend anzupassen.

Darüber hinaus fordert die 49,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften alle Hochschulen auf, die erfolgte Umstellung in Erwartung eines baldigen Präsenzbetriebs unverzüglich, spätestens mit der Rückkehr zum uneingeschränkten Präsenzbetriebs, rückgängig zu machen, solange nicht Systeme verfügbar sind, die den aufgeführten Wahlgrundsätzen entsprechen und umfassend positiv evaluiert sind.

Keines der uns bekannten Onlinewahlsysteme erfüllt die aufgeführten Anforderungen hinlänglich. Werden für eine Wahl oder Teile einer Wahlhandlung ein Onlinewahlsystem verwendet, gilt es nach unserer Ansicht, folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: - Alle Schritte der Wahl müssen der hochschulöffentlichen Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. - Beim Einsatz elektronischer Wahlen müssen die Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung von den Wahlberechtigten zuverlässig und ohne besondere Sachkenntni überprüft werden können und nachvollziehbar sein. Sollte dies nicht möglich sein, müssen Expert*innen eine ausführliche Erklärung der einzelnen Aspekte des Verfahrens zur Verfügung stellen. - Die Sicherheit der Wahl muss besondere Beachtung finden, um die Angreifbarkeit des Systems zu minimieren. Das umfasst, dass ein Zugang zum Wahlsystem nicht allein über die Hochschul-ID (Hochschul-Account) und Account-Passwörter passieren darf, sondern mindestens ein zusätzlicher 2nd Factor oder alternativ ein PIN/TAN-Verfahren bzw. zufallsgenerierte personalisierte Zugänge oder andere entsprechende äquivalente Maßnahmen zu verwenden sind. - Der Quellcode, das Kompilat und die Hardware des verwendeten Systems müssen jederzeit durch die Hochschulöffentlichkeit eingesehen und überprüft werden können. - Um den Wahlgrundsatz der freien Wahl umzusetzen, sind personalisierte Links erforderlich, damit Wahlwerbung nicht in Kombination mit einem Link zur Urne verbreitbar sind. - Die Aussagekraft von Zertifikaten muss bezüglich der genannten Anforderungen überprüft werden, bevor ein System zum Einsatz vorgesehen wird.

Darüber hinaus ist eine ausgewogene Abwägung erforderlich, wenn die Qualität einzelner Wahlgrundsätze zulasten anderer gegenüber dem bestehenden System verändert werden soll.



Wahlbeteiligungen bei der Einführung von Onlinewahlen

Da Wahlbeteiligung eins der meist genannten Argumente für Onlinewahlen ist, sind hier einige Wahlbeteiligungen von Hochschulen aufgeführt, die Onlinewahlen bereits seit längerem durchführen. So lässt sich ein wenig besser beurteilen, wie sich der Wahlmodus auf Wahlbeteiligungen auswirkt. Es handelt sich meist um universitäre Gremienwahlen

Zusammenfassen lässt sich, dass sich kein einheitliches Bild ergibt. Manchmal steigen Wahlbeteiligungen bei der Einführung von Onlinewahlen, manchmal nicht. Ein möglicher Effekt ist auch, dass die Wahlbeteiligung direkt bei der Einführung deutlich ansteigt, und sich in den nachfolgenden Jahren aufs vorherige Niveau zurückpendelt. In zwei Fällen sieht man, wie die Wahlbeteiligung maßgeblich davon abhängig ist, dass die studentischen Gremienwahlen gemeinsam mit den universitären Wahlen online im gleichen Zeitraum stattfinden.

Zahlen zu elektronische Wahlen sind fett markiert, normale Schrift bedeutet Urnenwahl.

Senatswahlen FSU Jena

Elektronische Wahlen seit 2012.

Jahr Studierende Professorium Wiss. Mitglieder Technik & Verwaltung (inkl. Klinikum)
2007 15,9% 79,0% 42,3% 21,6%
2008 16,5%
2009 16,8%
2010 12,8% 87,0% 30,6% 18,9%
2011 15,7%
2012 6,9%
2013 3,6% 60,0% 26,3% 12,8%
2014 7,3%
2015 6,2%
2016 9,4% 76,6% 35,1% 16,6%
2017 14,6%
2018 21,4%
2019 23,8% 81,1% 45,0% 23,4%
2020 19,6%

Bemerkungen: * Die studentischen Wahlen werden erst seit 2018 elektronisch durchgeführt. Davor liefen studentische und universitäre Wahlen getrennt und zu abweichenden Zeiten ab. * 2012 & 2013 gab es formale/rechtliche Komplikationen mit Verschiebungen und Wiederholungen

Senatswahlen Hochschule Osnabrück

Elektronische Wahlen seit 2016.

Jahr Studierende Professorium Wiss. Mitglieder Technik & Verwaltung
2013 12,38%
-
2015 15,35%
2016 19,58% 77,70% 51,46% 56,43%
2017 20,96%
2018 20,58% 83,78% 55,91% 70,78%

Senatswahlen JLU Gießen

Elektronische Wahlen seit 2016.

Jahr Studierende Professorium Wiss. Mitglieder Technik & Verwaltung
2013 14,91% 21,71% 22,75% 22,75%
2014 13,65%
2015 12,28% 80,73% 36,85% 22,61%
2016 21,82%
2017 24,50% 83,50% 35,10% 32,90%
2018 26,37%
2019 26,75% 81,77% 35,64% 35,43%
2020 16,36%

Bemerkung: 2020 musste die Wahl Coronabedingt in einen ungünstigen Wahlzeitraum verschoben werden.

Universität Magdeburg

Elektronische Wahlen seit 2017.

Jahr Studierende Professorium Wiss. Mitglieder Sonstige Mitarbeiter:innen
(StuRa) (Senat) (Senat) (Senat)
2016 13,7% 84,1% 22,9% 26,0%
2017 19,7%
2018 13,6%
2019 14,9%
2020 11,9% 87,9% 32,9% 32,6%

TU Dortmund

Elektronische Wahlen seit 2017; Studierendenparlament seit 2020.

Jahr Uni-Gremien StuPa
2017 7,14%
2018 8,26% 7,93%
2019 9,55% 5,68%
2020 13,41% 9,41%

Bemerkung: Leider keine Zahlen aus Urnenzeiten, allerdings war die Wahlbeteiligung wohl auch zuvor recht niedrig.