KIF480:Resolutionen/Prüfungen während der Corona-Pandemie

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Die 48,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften stellt fest, dass bei der Planung und Durchführung von Prüfungen während der Corona-Pandemie teilweise gravierender Bedarf zur Nachbesserung besteht. Sie fordert die Hochschulen auf, für die Durchführung von Prüfungen Verantwortung zu übernehmen und Prüfungen so zu gestalten, dass folgende Anforderungen erfüllt sind.

Durchführung von Prüfungen

  • Prüfungstermine werden möglichst frühzeitig, spätestens jedoch mit vier Wochen Vorlauf angekündigt. Termine und Prüfungsmodalitäten werden den Studierenden aktiv mitgeteilt.
  • Abmeldungen bzw. Rücktritte von einer Prüfung sind unbürokratisch und kurzfristig möglich.
  • Studierende aus Risikogruppen und Studierende mit Kontakt zu Personen aus Risikogruppen werden besonders berücksichtigt und erhalten die Möglichkeit, von der vorgesehenen Prüfungsorganisation abzuweichen, wenn dies für ihren Schutz förderlich erscheint. Eine Einordnung erfolgt ohne Nachweispflicht, solange die Hochschulen den daraus resultierenden Mehraufwand bewältigen können.
  • Zur Reduzierung der Prüfungslast sind die Prüfungstermine angemessen zu verteilen, insbesondere für Prüfungstermine während der Vorlesungszeit.
  • Alternative Prüfungsformen werden angeboten.
  • Chancengleichheit wird gewahrt.
  • Den Studierenden soll durch eventuelle Einschränkungen kein Nachteil entstehen.

Online Prüfungen

  • Datenschutz wird eine hohe Priorität eingeräumt. Bei Bedenken diesbezüglich, insbesondere von Studierenden, werden Ausweichmöglichkeiten oder Alternativen bereitgestellt.
  • Durch technische Probleme entsteht den Studierenden kein Nachteil. Maßnahmen wie eine verlängerte Prüfungsdauer und eine kurzfristige, einvernehmliche Verlegung des Prüfungstermins sind unbürokratisch möglich.
  • Freiversuche sind grundsätzlich wünschenswert, stellen aber keine hinreichende Lösung dar. Bei unverschuldeten technischen Problemen soll in Abstimmung mit den Studierenden eine kurzfristige Fortsetzung oder Wiederholung der Prüfung möglich sein.
  • Die Hochschule erbringt den Nachweis, dass die Studierenden das Fehlschlagen einer Übertragung zu verantworten haben (Unschuldsvermutung).
  • Es findet keine Aufzeichnung der Studierenden statt. Inbesondere erfolgt auch keine (teil-)automatisierte Überwachung der Studierenden und ihres Umfelds.
  • Die Installation von Software zur Durchführung von Prüfungen ist freiwillig und ohne negative Konsequenzen bei einer Nicht-Installation.
  • Die Hochschule stellt den reibungslosen Ablauf und die zeitnahe Durchführung von Prüfungen auch solcher Studierender sicher, die nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen.

Allgemeine Verbesserungen

  • Die Diversität der Prüfungsformen wird erhöht. Neben traditionellen Klausuren und mündlichen Prüfungen zählen dazu etwa Portfolioprüfungen, Lerntagebücher, Hausarbeiten, Projektarbeiten und Open-Book-Klausuren, letztere beispielsweise als Take-Home-Exam. Eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Prüfungsformen ist wünschenswert.
  • Die nähere Ausgestaltung von Prüfungsmodalitäten erfolgt gemeinsam mit den Studierenden.
  • Hürden für Formalitäten von Prüfungen, unter anderem Härtefallanträge und Widersprüche gegen Leistungserhebungsverfahren oder Leistungsbewertungsverfahren, sollen möglichst gering gehalten werden.


Im Konsens angenommen