KIF480:Freiversuch
Aus KIF
Freiversuchdebatte:
Ander Uni's:
Habt ihr Freiversuche, wenn ja welcher Art?
Welche Prozesse wurden bis dahin durchlaufen?
Wer hat das Entschieden? (Kriesenstab, Normaler Gremienzyklus, ...)
TU Darmstadt
- Nicht im WiSe 19/20, für SoSe wurde noch nix entschieden
- Es wird eine Sondersitzung des Senatsausschuss Lehre geben (28.05) und das Thema für den Senat vorbereitet.
- Senat
FSU Jena
- bisher gibt es auch keine Freiversuche, in keiner Prüfungsordnung
- ist auch im Corona-semester nicht angedacht
- der Senat verschließt sich schon kleinsten Änderungen
- FSU Jena hat mit die schlechsten Prüfungsordnungen
TU Chemnitz
- wird nächste Woche entschieden
- Krisenstab entscheidet das
- Evtl wird die Pflicht, Zweit- und Drittversuche wahrzunehmen, ausgesetzt
HS Emden
- Freiversuche im WS 19/20
- Fehlversuche zählen nicht zu den 3 Fehlversuchen die wir "frei" haben, zählt also somit für jede Klausur
- Hat das Präsidium (eventuell Kriesenstab) in Absprache mit Stupa und Asta entschieden.
TU Ilmenau:
- wir bekommen vermutlich die Dresdner Version
Duisburg - Essen
- wir haben welche per Rektoratsbeschluss. (Auf Grundlage einer Ministeriumsverordnung) War daher recht Problemlos. Debatte ging höchstens Richtung: höherer Verwaltungsaufwand. Wurde aber generell nicht all zu kritisch gesehen. Die Frage war eher "wie" als "ob". Erst war angedacht, dass nur beim Erstversuch der Freiversuch gilt. Das wurde aber schnell gekippt. Auch durch die zentrale Komission des Senats für Studium und Lehre die sich für generelle Freiversuche ausgesprochen hat. Diskussion jetzt geht nur noch um eine Notenverbesserung möglich sein soll. Die ist sehr viel anstrengender und hitziger.
- Notenverbesserung: Das ist die Fakultäten überlassen. Dort gibt es von: "Das wäre doch unfair gegenüber den Studierenden die das "pech" haben nicht in diesem Semester bestimmte Prüfungen zu schreiben" bis zu: "ne zuviel Aufwand." In erster Linie wird die Notwendigkeit nicht gesehen. Die Pauschale Einführung ist auch bei den einzelnen Fakultäten unwahrscheinlich.
- Versuchen jetzt noch eine folgender Optionen durch zu bekommen: a) Es wird den jeweiligen PAs freigestellt für einzelne Prüfungen (beispielsweise solchen die besonders viele CPs geben / oder am Ende des Studiums stehen) Notenverbesserungen zu ermöglichen. b) Die Notenverbesserung wird als Form des Nachteilsausgleiches für Studierende aufgenommen. Das heißt Studierenden können Anträge darauf stellen, wenn sie wegen der höheren Belastung schlecht abgeschnitten haben. Indizien / Belege kann ein Notenabfall oder auch Nachweise a la Kinderbetreuung zuhause, Verlust der Arbeit, Erkrankung von angehörigen oder Psychologisches Gutachten oder ähnliches sein.
Thüringen overall
- bekommen Mantelgesetz, Rest vor allem über Krisenstäbe, in denen nach Druck unserer KTS (quasi Äquivalent zu Landes-ASten-Schaften) Studis zu sitzen haben
Argumente:
Hier Werden Argumente und Mögliche erwiederungen gesammelt.
Dafür:
- Geringere Belastung durch stress während der Doppelbelastung
- Schlechter Qualität der Lehre
- Geringerer Administrativer Aufwand(weniger Abmeldungen und weniger Anmeldungen beich Nachholterminen(Viele Studis bestehen trotz gegenteiliger Eischätzung))
- Studienverlängernden Maßnahmen entgegenwirken
Dagegen:
- Erhöter Arbeitsaufwand durch erhöte Prüfungsereignisse
Andere Möglichkeiten:
- Den Fachbereichen überlassen
Resoentwurf
- studentische Beteiligung an der Entscheidung
- Ministerien müssen Verordnungen erlassen
- Kriesenstäbe dürfen keine Gremienentscheidungen ersetzen
Die 48.0 Koferenz der Informatikfachschaften fordert die Universitätsleitungen und Ministerien auf, studienerleichternde Maßnahmen während einer Kriese[1] zu schaffen. Diese sollten eine Form von Freiversuchen beinhalten.
[1]Dazu zählt auch eine Epidemie wie die Corona-Epidemie.